Sicher online einkaufen

Mitt­ler­wei­le kau­fen mehr als 14 Mil­lio­nen Deut­sche regel­mä­ßig im Inter­net ein — eine Stei­ge­rung um ein Drit­tel zum Vor­jahr 2008. Und die­ser Trend wird sich höchst­wahr­schein­lich fort­set­zen, denn ers­tens ist der Inter­net-Ein­kauf bequem und oft auch noch güns­ti­ger als der Kauf vor Ort. Zumin­dest spart man sich schon mal die Parkgebühren. ;-)

Wer im Inter­net beim Shop­pen auf Num­mer Sicher gehen will, soll­te die Online-Shops auf bestimm­te Kri­te­ri­en über­prü­fen und auch selbst gewis­se Regeln befol­gen, damit das “vir­tu­el­le Ein­kau­fen” immer wie­der Spaß macht:

Güte-Sie­gel beachten:
Die meis­ten Online-Shops wer­den von unab­hän­gi­gen Exper­ten geprüft und mit Sie­geln prä­miert. Die bekann­tes­ten sind z. B. das Sie­gel “Geprüf­ter Online-Shop EHI”, “S@fer-Shopping” vom TÜV Süd­west und “Trus­ted Shops”. Unbe­kann­te Sie­gel soll­ten Sie eher kri­tisch beurteilen.

Ver­käu­fer-Trans­pa­renz ist schon die hal­be Miete:
Seriö­se Online-Shop-Anbie­ter bie­ten dem User ein leicht zu fin­den­des Impres­sum mit Anschrift und dem Namen des Geschäfts­füh­rers bezie­hungs­wei­se des Inha­bers. Auch eine preis­wer­te oder sogar kos­ten­lo­se Ser­vice-Tele­fon­num­mer und kla­re AGBs spre­chen für den Ver­käu­fer. Zudem soll­ten Sie auf der Web­site die Ver­sand­ar­ten, Trans­port­kos­ten und Lie­fer­zei­ten schnell auf­fin­den kön­nen. Um ganz sicher zu gehen, lesen Sie sich auch die Daten­schutz­er­klä­rung der Sei­te durch.

Siche­re Daten­über­tra­gung beim Bezahlen:
Ihre Bank- und Kre­dit­kar­ten­da­ten soll­ten über eine siche­re Web-Ver­bin­dung über­tra­gen wer­den. Die­se erken­nen Sie an den Buch­sta­ben “https” in der Adress­zei­le und dem Schloss-Sym­bol, das der Brow­ser zeigt. Am sichers­ten ist immer noch die Zah­lung auf Rech­nung oder per Nach­nah­me. Vie­le Anbie­ter ver­lan­gen jedoch Vor­kas­se, um die schlech­te Zah­lungs­mo­ral der Kun­den zu umge­hen. Sicher­heit bie­tet hier ein Treu­hand­ser­vice, der dem Händ­ler mel­det, dass bezahlt ist, aber erst den Betrag über­weist, wenn er auch gelie­fert hat.

Ver­käu­fer-Bewer­tun­gen kön­nen bei Kauf­ent­schei­dung helfen:
Auf zahl­rei­chen Einkaufs‑, Preis­ver­gleichs- und Auk­ti­ons­sei­ten kön­nen Kun­den die Ver­käu­fer bewer­ten. Das Auk­ti­ons­haus Ebay hat die­ses Sys­tem so rich­tig bekannt gemacht. Die Mei­nun­gen bie­ten aller­dings kei­ne abso­lu­te Sicher­heit, hel­fen aber bei der Orientierung.

Ein­kaufs-Doku­men­ta­ti­on erstellen:
Online-Shop­per soll­ten ihre Ein­käu­fe gut doku­men­tie­ren und die ein­zel­nen Bestell­schrit­te inklu­si­ve der Geschäfts­be­din­gun­gen aus­dru­cken oder spei­chern. Auch E‑Mails mit Bestell­be­stä­ti­gun­gen oder Ver­sand­sta­tus soll­ten auf­be­wahrt wer­den. Falls irgend­wel­che Pro­ble­me mit dem Ein­kauf auf­tre­ten soll­ten, haben Sie Beweis­stü­cke zur Hand.

Ach­ten Sie auf das Widerrufsrecht:
Nor­ma­ler­wei­se kann der Käu­fer die Ware bin­nen zwei Wochen ohne Anga­be von Grün­den zurück­schi­cken. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware und einer schrift­li­chen Wider­rufs­be­leh­rung. Ver­säumt der Ver­käu­fer, den Kun­den zu infor­mie­ren, dass die­ser den Ver­trag wider­ru­fen kann, ent­fällt die­se Frist. Bestimm­te Pro­duk­te wie indi­vi­du­ell ange­fer­tig­te oder ver­derb­li­che Gegen­stän­de sowie kopier­ba­re Daten­trä­ger wie CDs und DVDs kön­nen nicht zurück­ge­ge­ben werden.

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