Händlerbund sichert Online-Händler gegen Abmahnungen ab

Händlerbund sichert Online-Händler gegen Abmahnungen ab

Lesedauer: 2 Minuten

Dass das Internet prädestiniert ist für Abmahnungen, hat sicher schon jeder mitbekommen.

Gerade als Online-Händler ist man dieser Gefahr ständig ausgesetzt, denn vor allem veraltete oder nicht korrekte AGBs sind ein äußerst beliebter Abmahngrund.

Wer sich vor Abmahnungen und den meist hohen Folgekosten schützen will, für den gibt es den Händlerbund e. V.

Am 3. Oktober 2008 wurde der Händlerbund e.V. als kollegialer Zusammenschluss von Onlinehändlern gegründet. In seinen knapp 1,5 Jahren Existenz sind ihm schon über 2.000 Mitglieder beigetreten und somit ist er Deutschlands größter Onlinehandelsverband.

Welche Leistungen bietet der Händlerbund seinen Mitgliedern?

1. Shop-Optimierung
Dabei werden im ersten Schritt fehleranfällige Inhalte Ihres Online-Shops wie Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Artikelbeschreibungen und Kaufabwicklung überprüft und bei Unkorrektheiten optimiert, damit der Shop anschließend alle Anforderungen an gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben, Kennzeichnungspflichten und Anforderungen an Preisangaben erfüllt. Texte werden für Ihre Website individuell formuliert.
Bei Rechtsänderungen erhalten Sie als Mitglied vorformulierte Aktualisierungen zu AGB und sonstigen Texten, die Sie dann auf Ihrer Website einfügen können (Update-Service).

2. Rechtsschutz
Sie werden in allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Onlinehändler aufkommen, zu allen Zeiten kostenlos beraten. Nicht eingeschlossen in die Beratungsleistung sind Fragen des Steuer- und des öffentlichen sowie privaten Baurechts.

Sollte eine Abmahnung erfolgen, übernimmt Ihr betreuender Anwalt die vollumfängliche Haftung für die anschließende Inhaltsprüfung und Aktualisierung Ihres Online-Shops.

3. Inkasso-Service
Der Händlerbund unterstützt Sie auch bei ausstehenden Forderungen gegenüber Schuldnern. Die dabei entstehenden Kosten des Mahnverfahrens werden von der Fördergesellschaft des Händlerbundes mbH vollständig übernommen. Ist die Mahnung des Schuldners erfolglos, werden Sie auf Wunsch im Rahmen gerichtlicher Mahnverfahren und der Zwangsvollstreckung betreut. Für die anfallenden Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten müssen Sie selbst aufkommen. Ist die Zwangsvollstreckung erfolgreich, werden Ihnen Ihre Kosten erstattet.

4. Interessenvertretung
Der Gedanke der Interessenvertretung zielt darauf hinaus, dass der einzelne Händler entlastet und in seinem Gewerbe gestärkt wird. Darüber hinaus will der Händlerbund einen Beitrag zum Ausbau des Online-Handels leisten.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft im Händlerbund kostet 178,80 € im Jahr, ohne dass weitere Kosten entstehen und unabhängig vom Umsatzvolumen. Der Beitrag wird immer im Voraus fällig und ist als Betriebsausgabe 100 % steuerlich absetzbar.

Weitere detaillierte Informationen zum Händlerbund, seinen Leistungen und Kontaktdaten finden Sie auf seiner Website: www.haendlerbund.de.

Fazit

Wer weiß, wie teuer Abmahnungen werden können und damit auch eine Geschäftsexistenz bedrohen, sollte sich nicht davor scheuen, für knapp 180 € im Jahr  in diesen Verein einzutreten.

Ich bin selbst noch nicht Mitglied im Händlerbund, bin aber seit ein paar Tagen am Überlegen, ob ich nicht doch beitreten soll. Ich bin mir sicher, dass ich diesen Schritt in den nächsten Wochen tun werde.

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