KFZ-Haftpflichtversicherung: Pflichtversicherung für alle Kraftfahrzeughalter

KFZ-Haftpflichtversicherung: Pflichtversicherung für alle Kraftfahrzeughalter
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Wenn du ein Kraft­fahr­zeug hältst bzw. besitzt, musst du auch eine KFZ-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen, dies ist eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung. Wich­tig wird vor allem sein, ob du dich dar­über hin­aus noch für eine Voll­kas­ko- oder Teil­kas­ko­ver­si­che­rung entscheidest.

Die KFZ-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine Pflicht­ver­si­che­rung, über die Scha­dens­an­sprü­che eines Drit­ten, die durch das Kraft­fahr­zeug des Ver­si­che­rungs­neh­mers im Stra­ßen­ver­kehr ver­ur­sacht wur­den, abge­deckt werden.

Nor­ma­ler­wei­se ist der Fah­rer, der den Scha­den oder den Unfall ver­ur­sacht hat, ver­pflich­tet für den Scha­dens­er­satz auf­zu­kom­men. Aber auch der Hal­ter des Fahr­zeugs kann zum Scha­dens­er­satz her­an­ge­zo­gen wer­den, auch wenn ihn kein eige­nes Ver­schul­den am Unfall trifft.

Gene­rell über­nimmt eine KFZ-Haft­pflicht­ver­si­che­rung die Schä­den, die du einem Drit­ten mit dei­nem KFZ ver­ur­sacht hast.

Nor­ma­ler­wei­se müss­test du für alle von dir her­vor­ge­ru­fe­nen Schä­den selbst auf­kom­men, ganz gleich ob es sich um Sach­schä­den am Fahr­zeug oder ande­ren Gegen­stän­den, Per­so­nen­schä­den oder Ver­mö­gens­schä­den han­delt. Die KFZ-Ver­si­che­rung springt bei sol­chen Vor­fäl­len ein und schützt somit dich als auch dei­nen Unfallgegner.

Die KFZ-Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt fol­gen­de Schä­den ab:

  • Schä­den an Per­so­nen (Heilungskosten/​Rentenzahlung bei Invalidität)
  • Sach­schä­den (Fahr­zeug­re­pa­ra­tu­ren und Repa­ra­tu­ren an beschä­dig­ten Objekten)
  • Imma­te­ri­el­le Schäden
  • Ver­mö­gens­schä­den

Der betrof­fe­ne Fahr­zeug­füh­rer ist in der KFZ-Haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht mit­ver­si­chert. Was die KFZ-Haft­pflicht­ver­si­che­rung noch aus­macht, ist ihre Regu­lie­rungs­voll­macht, denn sie hat die Mög­lich­keit, Schä­den zu regu­lie­ren, auch gegen den Wil­len des Ver­si­cher­ten. Dafür ver­fügt der Ver­si­che­rungs­neh­mer in solch einem Fall über ein außer­or­dent­li­ches Kündigungsrecht.

Große Beitragsschwankungen bei den verschiedenen Versicherungsanbietern

Wenn du die Ver­si­che­rungs­an­ge­bo­te von meh­re­ren Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ver­gleichst, wirst du deut­li­che Preis­un­ter­schie­de fest­stel­len. Daher soll­test du aus­führ­li­che Ver­glei­che anstellen.

Der Bei­trag der KFZ-Haft­pflicht­ver­si­che­rung gestal­tet sich u.a. folgendermaßen:

Es wird ein soge­nann­ter Scha­den­frei­heits­ra­batt ange­rech­net, d. h. je nach­dem wie lan­ge der Ver­trag ohne Schä­den läuft, redu­ziert sich das Bonus-/Ma­lus-Sys­tem um eine bestimm­te Pro­zent­zahl, oft bis zu 75 Prozent.

Außer­dem flie­ßen in die Versicherungsprämien

  • die Typ­klas­se des Fahr­zeugs (Scha­dens­häu­fig­keit sowie Repa­ra­tur­kos­ten eines bestimm­ten KFZ-Modells),
  • die Regio­nal­klas­se des Zulas­sungs­or­tes (Scha­dens­häu­fig­keit in einem regio­nal abge­grenz­ten Gebiet)
  • sowie ande­re Merk­ma­le wie bei­spiels­wei­se Alter und Beruf des Ver­si­che­rungs­neh­mers, Alter des Fahr­zeugs, Abstell­platz des Fahr­zeugs, jähr­li­che Fahr­leis­tung usw.

mit ein.

Freiwillige Versicherungen: Teilkasko- und Vollkasko

Die Teil­kas­ko- und Voll­kas­ko­ver­si­che­rung sind frei­wil­li­ge Leis­tun­gen, also nicht gesetz­lich vorgeschrieben.

Bei der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung wer­den fol­gen­de Schä­den von der Ver­si­che­rung über­nom­men: Dieb­stahl und Schä­den wie Sturm, Hagel, Brand, Explo­si­on, Mar­der­biss, Unfäl­le mit Haarwild.

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung über­nimmt neben den Schä­den, die von der Teil­kas­ko über­nom­men wer­den, auch Van­da­lis­mus und Schä­den am eige­nen KFZ, die von dir selbst ver­schul­det wurden.

Die Teil- und Voll­kas­ko­ver­si­che­rung kom­men dage­gen nicht für Schä­den ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer auf. Sie decken nur Schä­den an dei­nem eige­nen Fahr­zeug ab.

Es ist emp­feh­lens­wert, zumin­dest eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, weil dir dann Schä­den ersetzt wer­den, auf deren Ver­ur­sa­chung du kaum oder gar kei­nen Ein­fluss hast. Bei einem Neu­wa­gen soll­te auch eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung in Betracht gezo­gen wer­den, denn so zahlt die Ver­si­che­rung Schä­den, die du selbst oder Unbe­kann­te ver­ur­sacht haben.

Bei selbst ver­ur­sach­tem Total­scha­den wür­dest du auf den Wie­der­an­schaf­fungs­kos­ten sit­zen blei­ben ohne Voll­kas­ko. Natür­lich ist die­se Ver­si­che­rungs­leis­tung teu­rer als Teil­kas­ko und es hängt von jedem selbst ab, wann er dar­aus wie­der aus­steigt, Geld spart und hof­fent­lich kei­nen Eigen­un­fall mit hohem Scha­den hinlegt.

Beitragsberechnung der KFZ-Versicherung

In der Höhe der Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ist ein­mal die Wahr­schein­lich­keits­grö­ße ent­hal­ten, ob die Ver­si­che­rung für dich Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen zah­len muss.

Daher sind alle Fahr­zeug­ty­pen in Klas­sen unter­teilt. Je mehr Schä­den die ein­zel­nen Klas­sen ver­ur­sa­chen, des­to wahr­schein­li­cher ist es auch, dass du als Zuge­hö­ri­ger zu einer scha­dens­rei­chen Klas­se einen Scha­den aus­löst und damit stei­gen auch die Bei­trä­ge (und die Fahrzeugtypklasse).

Eben­falls aus­schlag­ge­bend ist der Stand­ort dei­nes Wagens: Steht er in einer Gara­ge, sind die Bei­trä­ge nied­ri­ger als bei einem Frei­luft­stand­ort vorm Haus. Wei­te­re Risi­ko­fak­to­ren, die sich auf die Bei­trä­ge dem­entspre­chend aus­wir­ken, sind dein Alter, die jähr­li­che Kilo­me­ter­leis­tung, die Selbst­be­tei­li­gung bei Schä­den usw.

Außer­dem spielt der Scha­dens­frei­heits­ra­batt (SF-Rabatt) eine wesent­li­che Rol­le für die Bei­trags­hö­he. Die­ser basiert auf dei­ner Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se). Ver­ur­sachst du über vie­le Jah­re kei­ne Ver­si­che­rungs­kos­ten, des­to höher steigst du in der SF-Klas­se und dein Bei­trag sinkt deut­lich. Daher lohnt es sich, für klei­ne­re Schä­den finan­zi­ell selbst ein­zu­sprin­gen und damit die Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge auf Dau­er zu senken.

Ein wesent­li­ches Kri­te­ri­um ist bei­spiels­wei­se die Ein­stu­fung in eine Scha­den­frei­heits­klas­se, die kenn­zeich­net, wie vie­le Jah­re Sie Auto fah­ren, ohne einen Scha­den gemel­det zu haben.

Wer zum ers­ten Mal einen Wagen zulässt, der wird meis­tens in die sehr teu­re Klas­se SF 0 ein­ge­stuft, was bei den meis­ten Ver­si­che­run­gen 240 Pro­zent des Grund­bei­trags bedeutet.

Eine genaue Über­sicht über die Scha­den­frei­heits­klas­sen fin­dest du auf Com​fort​plan​.de.

Leicht ist es wirk­lich nicht, den Rabatt-Dschun­gel der KFZ-Ver­si­che­rer zu durch­schau­en. Die Bei­trags­un­ter­schie­de kön­nen zwi­schen man­chen Ver­si­che­rungs­an­bie­tern sehr stark vari­ie­ren und sogar meh­re­re Hun­dert Euro ausmachen.

Genau­so kön­nen bestimm­te Leis­tun­gen wie Schutz gegen Mar­der­biss­schä­den, erwei­ter­te Über­nah­me von Wild­schä­den, die Ein­stu­fung eines Fahr­an­fän­gers in die güns­ti­ge SF-Klas­se 12 oder ein Schwer­be­hin­der­ten­nach­lass eine Poli­ce attrak­tiv machen.

Über­le­ge daher im Vor­feld genau, was du wirk­lich benö­tigst, wel­che Zusatz­leis­tun­gen für dich attrak­tiv sind und wel­che du nicht brauchst.

„Gute Risiken“ werden mit geringeren Versicherungsbeiträgen belohnt

Die vie­len Rabat­te sind gera­de von Vor­teil für sol­che Kun­den, die von den Ver­si­che­run­gen als „gute Risi­ken“ ein­ge­stuft wer­den. Unter „guten Risi­ken“ ver­ste­hen die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten bestimm­te Merk­ma­le von Kun­den, so zum Bei­spiel, wenn du wenig mit dei­nem Auto fährst, eine Gara­ge besitzt, mitt­le­ren Alters und weib­lich bist. Denn mit die­sen Eigen­schaf­ten bist du weni­ger in Auto­un­fäl­le ver­wi­ckelt und belas­test damit nicht die Ver­si­che­run­gen mit Zahlungen.

Selb­stän­di­ge haben in die­ser Hin­sicht oft schlech­te­re Kar­ten, denn vie­le sind täg­lich zu Kun­den unter­wegs und müs­sen daher auch einen Viel­fah­rer­zu­schlag hinnehmen.

Rabat­te in der KFZ-Ver­si­che­rung hän­gen oft von bestimm­ten Bedin­gun­gen ab. So soll­test du meis­tens älter als 25 Jah­re sein, nur selbst mit dem Auto fah­ren und min­des­tens in SF-Klas­se ½ ein­ge­stuft sein. Außer­dem ste­hen in man­chen Ver­trä­gen Auf­la­gen, die man nicht immer ein­hal­ten kann, bzw. ein Ver­stoß gegen die­se wird teu­er, bei­spiels­wei­se die Auf­la­ge, dass das Auto ab 22 Uhr immer in der Gara­ge ste­hen soll.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Meist lau­fen die KZF-Ver­si­che­run­gen bis zum 1. Janu­ar eines Jah­res und du kannst die­se einen Monat vor­her kün­di­gen. Das heißt, dass bis zum 30. Novem­ber dein Kün­di­gungs­schrei­ben bei dei­ner alten Ver­si­che­rung vor­lie­gen muss.

Stei­gen dei­ne Bei­trä­ge zur KFZ-Ver­si­che­rung an, dann hast du die Mög­lich­keit des Son­der­kün­di­gungs­rechts. Du kannst frist­los kün­di­gen und dir eine güns­ti­ge­re Ver­si­che­rung suchen. Meis­tens über­nimmt die neue Ver­si­che­rung die Kün­di­gung bei der alten. Inner­halb eines Monats nach Mit­tei­lungs­ein­gang der Bei­trags­er­hö­hun­gen hast du Zeit, zu han­deln und die Ver­si­che­rung zu wechseln.

Du kannst auch online nach güns­ti­ge­ren KFZ-Ver­si­che­rungs­an­bie­tern suchen. In nur sechs Schrit­ten hast du einen loh­nens­wer­ten KFZ-Ver­si­che­rungs­ver­gleich durchgeführt.

Auch bei einem Scha­dens­fall sieht die KFZ-Ver­si­che­rung ein Son­der­kün­di­gungs­recht vor. Aller­dings muss es sich um einen regu­lie­rungs­pflich­ti­gen Scha­den han­deln. Genau­so kannst du den Ver­si­che­rungs­an­bie­ter sofort wech­seln, wenn du dir ein neu­es Fahr­zeug zuge­legt und das alte abge­mel­det hast.

Wer die KFZ-Ver­si­che­rung aus Kos­ten­grün­den wech­seln will, kann auch ver­su­chen, mit der aktu­el­len um einen güns­ti­ge­ren Tarif zu ver­han­deln, denn eine KFZ-Ver­si­che­rung ver­liert nur ungern ihre Kunden.

Soll­test du güns­ti­ge­re Bei­trä­ge von ande­ren Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten vor­le­gen kön­nen, ist es mög­lich, dass sich dei­ne Ver­si­che­rung bereit erklärt, eben­falls ihren Bei­trag zu senken.

Es gibt also gewis­se Ver­hand­lungs­spiel­räu­me, die man als Ver­si­che­rungs­neh­mer wirk­lich nut­zen soll­te, vor allem dann, wenn man mit der augen­blick­li­chen Ver­si­che­rung bezüg­lich Ser­vice und Leis­tun­gen sehr zufrie­den ist.

Tipps und Infos zur KFZ-Versicherung

Auto­kauf: Wenn du dir ein neu­es Auto kaufst, soll­test du vor­her prü­fen, in wel­cher Typ­klas­se das Auto ein­ge­ord­net wird. Mit die­sem Check kannst du vor­ab unge­fähr abschät­zen, wie hoch die Ver­si­che­rungs­kos­ten sein werden.

Für sehr teu­re Wagen kann es schwie­rig sein, über­haupt einen Ver­si­che­rungs­schutz im Kas­ko­be­reich zu fin­den. Nähe­re Infor­ma­tio­nen dazu fin­dest du unter KFZ-Aus­kunft.

Baga­tell­schä­den am Wagen: Klei­ne­re Schä­den bezahlst du am bes­ten selbst, denn so kannst du den Scha­den­frei­heits­ra­batt bekom­men. Eine Rück­stu­fung in eine nied­ri­ge­re und damit ungüns­ti­ge­re SF-Klas­se kann dage­gen sehr viel teu­rer wer­den. Auf Auto­ver­si­che­rung-Tari­fe fin­dest du Details zu den ein­zel­nen SF-Klassen.

Kün­di­gung der KFZ-Ver­si­che­rung: Du soll­test dei­ne alte Ver­si­che­rung erst kün­di­gen, wenn du von der neu­en auch wirk­lich akzep­tiert wur­dest. Die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men im Kas­ko-Bereich sind nicht ver­pflich­tet, jeden aufzunehmen.

Außer­dem soll­test du die Kün­di­gung per Ein­schrei­ben mit Rück­schein ver­sen­den, damit sich die alte Ver­si­che­rung nicht her­aus­re­den kann, sie hät­te die Kün­di­gung nie per Post erhalten.

Klein­ge­druck­tes: Wenn du eine neue KFZ-Ver­si­che­rung abschließt, ach­te auch auf das Klein­ge­druck­te. Denn die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men erhe­ben ger­ne mal Zuschlä­ge für län­ge­re Fah­ren im Aus­land oder wenn meh­re­re Leu­te das Auto nutzen.

Ver­si­che­rungs­wech­sel: Vier Wochen vor Ablauf des Ver­si­che­rungs­jah­res hast du die Mög­lich­keit, dei­ne alte KFZ-Ver­si­che­rung zu kün­di­gen. Das Kün­di­gungs­schrei­ben muss spä­tes­tens bis zum 30. Novem­ber bei dem Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ein­ge­gan­gen sein.

Du kannst auch außer­halb die­ser ordent­li­chen Frist kün­di­gen, bei­spiels­wei­se bei Neu­kauf eines Autos, bei einer Prä­mi­en­er­hö­hung der Ver­si­che­rung, Fahr­zeug­ver­schrot­tung und im Schadensfall.

Ver­si­che­rungs­be­schwer­den: Wenn du dich bei dei­ner KFZ-Ver­si­che­rung beschwerst, aber nichts Posi­ti­ves erreicht hast, kannst du dich an die BaFin (Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht) wenden.

Die Ruf­num­mer des Ver­brau­cher­te­le­fons lau­tet: 0228299 70 299 und ist werk­tags von 8:00 bis 18:00 Uhr erreich­bar. Der Inter­net­auf­tritt der BaFin lau­tet: www​.bafin​.de.

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