Kryptowährungen versteuern: Worauf du achten musst

Kryptowährungen versteuern: Worauf du achten musst

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Kryptowährungen haben seit dem Start von Bitcoin einen regelrechten Boom erlebt. Mit den virtuellen Zahlungsmitteln lässt sich auch handeln und bei richtigem Gespür ein satter Gewinn einfahren.

Das erwirtschaftete Kapital ist nicht unbedingt steuerfrei. Aber welche Regeln gelten diesbezüglich überhaupt?

Privates Veräußerungsgeschäft nach dem Einkommensteuergesetz

Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen fallen nach dem Einkommensteuergesetz unter private Veräußerungsgeschäfte. Laut § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG muss demnach erwirtschaftetes Kapital, das den Freibetrag von 600 Euro übersteigt, dem Finanzamt gemeldet werden.

Ein solcher Veräußerungsgewinn wird im Einkommensteuerrecht zu den sonstigen Einkünften gezählt und darunter angegeben. Für Trader gibt es allerdings ein Schlupfloch, mit dem sich die Steuerpflicht umgehen lässt. Denn liegen zwischen dem An- und Verkauf der virtuellen Zahlungsmittel mehr als ein Jahr, bleibt der generierte Gewinn steuerfrei.

Da das Thema Kryptowährungen noch nicht lange existiert und durch die einfache Vermeidung der Steuerpflicht dem Staat eklatante Einnahmen entgehen können, ist eine Änderung der Rechtslage nicht unwahrscheinlich. Anleger sollten sich deshalb über neue Entwicklungen informieren und stets die aktuellen News zu Bitcoin und Krypto kennen.

Die Kryptowährung ein Jahr lang halten

Die Regelung zur Versteuerung von Kryptowährungen in Deutschland bietet privaten Anlegern eine Möglichkeit, die Steuern rechtmäßig zu umgehen. Durch die Einjahresfrist gemäß dem Einkommensteuergesetz kann das erzielte Kapital steuerfrei bleiben und das Generieren von Einkommen mit Online-Währungen lukrativer werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach dem Kauf nicht getauscht oder verkauft wird. Beläuft sich die Haltedauer des Online-Geldes unter einem Jahr, fallen auf den erwirtschafteten Ertrag Steuern an.

Wer also am 1. Juli 2023 Bitcoins, Ethereum usw. kauft und damit handeln will, sollte die Kryptowährung zur Umgehung der Steuerpflicht erst ab dem 2. Juli 2024 verkaufen oder tauschen. Zudem sollten Anleger wissen, dass auch der Kauf von Waren mit dem virtuellen Zahlungsmittel innerhalb von 12 Monaten eine verpflichtende Besteuerung auslösen kann.

Schwierig wird die Ermittlung der Haltedauer, wenn öfter mit einer bestimmten Kryptowährung gehandelt und alles in einem Depot aufbewahrt wird. Finanzämter nutzen bei der Prüfung dafür in der Regel die Fifo-Methode. Fifo steht für “First in, first out”, das heißt, dass die zuerst gekauften virtuellen Geldeinheiten auch als erstes wieder veräußert werden.

Die zuständige Finanzbehörde kann allerdings auch andere Formen zur Überprüfung einsetzen und den Fokus auf die zuletzt eingegangenen Einheiten oder den höchsten erzielten Betrag legen. Für einen besseren Überblick und zur sicheren Einhaltung der Jahresfrist kann deshalb das Anlegen mehrerer Depots sinnvoll sein.

Eine Besonderheit stellt das Verleihen des virtuellen Zahlungsmittels dar. Durch das Verborgen von Bitcoins und anderen Währungseinheiten wird die Jahresfrist nämlich auf zehn Jahre verlängert, da ein Verleihen eine wirtschaftliche Zwischennutzung bedeutet.

Kryptowährung richtig versteuern

Ein durch Kryptowährungen geschaffenes Einkommen wird nicht wie der Handel mit Aktien als Einkünfte aus Kapitalvermögen angesehen. Das erwirtschaftete Geld gilt als privates Veräußerungsgeschäft und ist vergleichbar mit dem Kauf und Verkauf von Kunstwerken und Antiquitäten.

Geschäfte mit der Kryptowährung, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht weniger als ein Jahr beträgt, zählen zu den sonstigen Einkünften. Diese werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, der 14 bis 45 Prozent betragen kann. Grundsätzlich unterliegt nur der Ertrag der Kryptowährung der Besteuerung.

Dieser resultiert aus der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis abzüglich des Anschaffungspreises. Zusätzliche Kosten, die beim Handel oder der Nutzung einer Krypto-Plattform anfallen, können ebenfalls abgezogen werden. Wenn ein Händler für Kryptowährungen pro Transaktion eine Gebühr verlangt, lässt sich diese bei der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und vom Gewinn abziehen.

Zur Verdeutlichung der geltenden Steuerregelung sollen folgende Beispiele anhand der Kryptowährung Bitcoin dienen:

  • Für einen Kauf von Bitcoins im Wert von 10.000 Euro und einem Verkauf nach drei Monaten für 15.000 Euro ist der Gewinn in Höhe von 5.000 Euro steuerpflichtig.
  • Für einen Kauf von Bitcoins im Wert von 10.000 Euro und einem Verkauf nach 13 Monaten für 15.000 Euro ist der Gewinn in Höhe von 5.000 Euro durch die Jahresfrist-Regelung nicht steuerpflichtig.
  • Für einen Kauf von Bitcoins im Wert von 300 Euro und einem Verkauf nach 11 Monaten für 800 Euro ist der Gewinn in Höhe von 500 Euro aufgrund des Freibetrages nicht steuerpflichtig.

Um die anfallende Steuerlast zu reduzieren, können Verluste mit anderen Kapitalgewinnen verrechnet werden. Ein Minusgeschäft lässt sich sogar mit Gewinnen aus dem Vorjahr und dem folgenden Jahr verrechnen.

Wenn also nach dem Erwerb von Kryptowährungen ein Verlust droht, sollte der Verkauf innerhalb von 12 Monaten erfolgen, um relevant für die Steuererklärung zu werden. Bei einem umfassenden Handel mit den virtuellen Zahlungsmitteln empfiehlt es sich, einen versierten Steuerberater hinzuzuziehen. Dieser kann beim Umgehen der Steuerpflicht helfen und privaten Anlegern alle Optionen zur Minderung der Steuerlast aufzeigen.

Freibetrag betrifft nicht nur Kryptowährungen

Der geltende Freibetrag für den Handel mit Kryptowährungen beträgt 600 Euro. Erzielt man innerhalb eines Jahres einen Gewinn von 601 Euro, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Anleger sollten außerdem wissen, dass der Freibetrag für alle privaten Veräußerungsgeschäfte gilt. Werden neben einem Einkommen durch den Verkauf von virtuellem Geld auch Gewinne mit dem Handel von Gemälden oder Antiquitäten gemacht, ist dies mit einzuberechnen.

Fazit

Wer mit Kryptowährungen handelt und die Steuerpflicht umgehen möchte, sollte das virtuelle Geld aufgrund der Haltefrist ein Jahr lang nicht anrühren. Beträgt der Gewinn eines Jahres nicht mehr als 600 Euro, sorgt der geltende Freibetrag für ein steuerfreies Einkommen.

Für Geschäfte im großen Stil empfiehlt sich das Einschalten eines spezialisierten Steuerberaters, da dieser alle Fallstricke und Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast kennt.

(Bildquelle Artikelanfang: © hello.artmagination.com/Depositphotos.com)

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