Online-Firmengründung in der Schweiz als interessante Option für (angehende) digitale Nomaden

Wer als digi­ta­ler Noma­de leben will, hat in der Regel kei­nen fes­ten Wohn­sitz und arbei­tet von über­all in der Welt, eine für vie­le Neu­grün­der und Neu­grün­de­rin­nen traum­haf­te Vorstellung.

Es gibt ver­schie­de­ne Typen von digi­ta­len Noma­den: Free­lan­cer, die für ihre Kun­den schrei­ben, Web­sites erstel­len, Social-Media-Kam­pa­gnen durch­füh­ren etc., Unter­neh­mer, die ein Team mit Online-Ser­vices lei­ten, Ange­stell­te, die für ein Unter­neh­men im Aus­land arbei­ten sowie die Kom­bi­na­ti­on aus ver­schie­de­nen Jobs.

Vorteile als digitaler Nomade

  • Man kann von über­all arbei­ten und leben.
  • Man muss nicht jeden Tag zur Arbeit hin- und dann wie­der zurück­fah­ren, was oft meh­re­re Stun­den in Anspruch nimmt.
  • Meis­tens kann man sich die Arbeits­zei­ten frei einteilen.
  • Man hat mehr Frei­heit, sein Leben nach sei­nen Vor­stel­lun­gen zu gestalten.
  • Wenn man an Orten mit nied­ri­gen Lebens­kos­ten lebt, kann man mehr Geld sparen.
  • Man erlebt stän­dig neue Umge­bun­gen, was das Leben span­nend und abwechs­lungs­reich gestaltet.

Wo Vor­tei­le sind, gibt es natür­lich auch Nach­tei­le. Einer als digi­ta­ler Noma­de ist, dass man höchst­wahr­schein­lich für weni­ger Geld hart arbei­ten muss, um einen gewis­sen Lebens­stil hal­ten zu kön­nen. Und auch die schöns­ten Strän­de der Welt sol­len nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass man als digi­ta­ler Noma­de nicht im Dau­er­ur­laub ist.

Und auch büro­kra­ti­sche Hür­den müs­sen vor dem digi­ta­len Noma­den­le­ben über­wun­den werden.

Ange­hen­de digi­ta­le Noma­den – auch wenn sie in der gan­zen Welt her­um­rei­sen und von einem frei­en Leben träu­men – müs­sen sich eben­falls mit dem Finanz­amt aus­ein­an­der­set­zen und Steu­ern zahlen.

Ein­fach die Woh­nung kün­di­gen, Ver­trä­ge kün­di­gen und ins Aus­land gehen, befreit einen nicht vor der Zah­lung von Steu­ern, auch wenn man dem Finanz­amt glaub­haft nach­wei­sen kann, dass man sei­nen Lebens­mit­tel­punkt nicht mehr in Deutsch­land hat.

Steu­er­pflich­tig mit sei­nem (Welt-)Einkommen wird man schließ­lich dort, wo der Lebens­mit­tel­punkt ist, auch wenn man sich an dem Ort weni­ger als 183 Tage im Jahr aufhält.

Hin­weis zur 183-Tage-Rege­lung: Die 183-Tage-Rege­lung besagt, dass man Steu­er­re­si­dent in einem Land wird, wenn man in die­sem min­des­tens 183 Tage oder mehr im Kalen­der­jahr lebt. Im Umkehr­schluss bedeu­tet das aber nicht, dass man bei einem Auf­ent­halt von weni­ger als 183 Tagen kein Steu­er­re­si­dent in dem jewei­li­gen Land wird.

An haupt­säch­lich zwei Kri­te­ri­en wird defi­niert, ob man in einem Land steu­er­pflich­tig wird: Ein­mal wo das Zen­trum der per­sön­li­chen und wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen des digi­ta­len Noma­den liegt und ein­mal, falls man ver­hei­ra­tet ist und Fami­lie hat, wo sich der Part­ner bzw. die Part­ne­rin und die Kin­der aufhalten.

Daher soll­te man im Vor­aus pla­nen und eini­ge Fra­gen klä­ren, wie z. B. die genaue Arbeits­wei­se aus­se­hen wird, wie lan­ge man sich in einem Land auf­hal­ten wird, ob es ein Visum gibt etc. So lässt sich ver­hin­dern, dass man in jedem besuch­ten Land einen steu­er­li­chen Wohn­sitz „erwirbt“.

Trotz­dem lohnt es sich für digi­ta­le Noma­den, bei der Fir­men­grün­dung einen fes­ten Fir­men­sitz anzu­ge­ben, denn ohne fes­ten Wohn­sitz und ohne Steu­er­num­mer ist es fast unmög­lich, ein Bank­kon­to zu eröff­nen. Und auch für die Kun­den des digi­ta­len Noma­den gibt es dadurch Schwie­rig­kei­ten, da sie gestell­te Rech­nun­gen nicht als Betriebs­aus­ga­be dekla­rie­ren können.

Bei der Aus­wahl des zukünf­ti­gen Fir­men­sit­zes soll­te man dar­auf zu ach­ten, wie hoch die Ein­kom­men­steu­er in dem aus­ge­wähl­ten Land aus­fällt. War­um also nicht in der Schweiz grün­den, wo man viel weni­ger Steu­ern zahlt als in Deutschland?

Firmengründung in der Schweiz – Niedrige Einkommensteuer

Auch für deut­sche digi­ta­le Noma­den ist die Fir­men­grün­dung eines Ein­zel­un­ter­neh­mens in der Schweiz inter­es­sant, vor allem weil der Ein­kom­men­steu­er­satz in der Schweiz deut­lich nied­ri­ger ist als in Deutschland.

Vor­ab sei erwähnt, dass das Steu­er­sys­tem in der Schweiz anders auf­ge­baut ist. Wäh­rend man in Deutsch­land als Pri­vat­per­son auf Bun­des­ebe­ne Ein­kom­men­steu­ern zahlt, exis­tie­ren in der Schweiz drei Ebe­nen, die über die Höhe der Steu­er­zah­lung ent­schei­den: Sowohl im Bund als auch in den Kan­to­nen als auch in den Gemein­den wer­den in der Schweiz Ein­kom­men­steu­ern erho­ben, sodass die Steu­er­last von Ort zu Ort deut­lich schwan­ken kann.

Wer also plant, in der Schweiz ein Ein­zel­un­ter­neh­men zu grün­den, soll­te sich über die Steu­er­be­las­tung in den ver­schie­de­nen Kan­to­nen und Orten infor­mie­ren. Im Kan­ton Zug bei­spiels­wei­se liegt der Höchst­steu­er­satz durch­schnitt­lich für alle drei Ebe­nen bei etwa 22,7 % und fällt erst bei einer Ein­nah­men­hö­he von unge­fähr 136 000 Euro an. Die meis­ten Per­so­nen mit einem mitt­le­ren Ein­kom­men bezah­len deut­lich weni­ger.

In Deutsch­land liegt der Höchst­steu­er­satz bei 42 % und wird schon bei einem Ein­kom­men von gut 58 500 Euro fällig.

Doch auch in der Schweiz gibt es deut­lich höhe­re Steu­er­sät­ze, so liegt der Höchst­steu­er­satz im Kan­ton Genf durch­schnitt­lich bei 44,75 %.

Anhand der oben genann­ten Zah­len ist es ver­ständ­lich, dass die Schweiz für vie­le ein Steu­er­pa­ra­dies ist.

Firmengründung in der Schweiz – Auch für Deutsche möglich? 

In der Schweiz kön­nen ver­schie­de­ne Rechts­for­men allein gegrün­det wer­den, dar­un­ter auch die Ein­zel­fir­ma (EF), die für digi­ta­le Noma­den am ehes­ten in Betracht kommt.

Bei der Grün­dung einer Ein­zel­fir­ma in der Schweiz spielt die Natio­na­li­tät des Grün­ders kei­ne wesent­li­che Rol­le, wenn der Grün­der aus einem EU- oder EFTA-Land stammt. Alle Bür­ger der bei­den Staa­ten­ver­bun­den ver­fü­gen über einen Rechts­an­spruch auf eine Arbeitsmarkt-Zulassung.

Den­noch gibt es bei der Ein­zel­fir­ma kei­ne ein­heit­li­che Schwei­zer Lösung, son­dern wird von Kan­ton zu Kan­ton unter­schied­lich gehand­habt. In man­chen ist es egal, wo der Fir­men­in­ha­ber sei­nen Wohn­sitz hat, ande­re wol­len, dass er zumin­dest in der Nähe der Schweiz lebt, um ein täg­li­ches Pen­deln zu ermög­li­chen. Wie genau die Grün­dung für digi­ta­le Noma­den aus Deutsch­land abläuft, ist mit ent­spre­chen­den Stel­len zu klären.

Unbe­schränkt steu­er­pflich­tig in der Schweiz wird man, wenn man dort sei­nen (fik­ti­ven) Wohn­sitz hat. Als deutscher digi­ta­ler Noma­de müss­te man — wenn man die Schweiz als sei­nen Fir­men­sitz aus­ge­wählt hat – sich eine offi­zi­el­le Geschäfts­adres­se oder einen Wohn­sitz zulegen.

Wor­auf man ach­ten soll­te, wenn man sich als digi­ta­ler Noma­de ent­schie­den hat, in der Schweiz sei­nen offi­zi­el­len Wohn­sitz oder Fir­men­sitz ein­zu­rich­ten, ver­mit­teln einem auf sol­che Dienst­leis­tun­gen spe­zia­li­sier­te Unter­neh­men, wie z. B. Nexo­va. Auch wenn für deren Ser­vices Kos­ten anfal­len, so kann man sich dar­auf ver­las­sen, dass recht­lich alles kor­rekt ablau­fen wird und der Dienst­leis­ter in die­sem The­men­be­reich über eine ver­läss­li­che Exper­ti­se verfügt.

Genau­so wich­tig ist es vor­ab zu klä­ren, wie die Ein­kom­men­steu­er berech­net wird, wenn man im Jahr in ver­schie­de­nen Län­dern lebt und Kun­den­auf­trä­ge aus unter­schied­li­chen Län­dern erhält.

Schließ­lich soll­ten vor dem Start als digi­ta­ler Noma­de alle Fra­gen zu den The­men Finan­zen, Steu­ern, Recht, Arbei­ten im Aus­land und Ver­si­che­run­gen beant­wor­tet wer­den, damit nach­her kei­ne bösen Über­ra­schun­gen auf einen zukommen.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © swisshippo/Depositphotos.com)

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