Heute zum 1. November 2011 sollten normalerweise die neuen verschärften Regelungen zum Gründungszuschuss in Kraft treten.
Wie diese aussehen sollten, habe ich vor ein paar Wochen in einem Blogbeitrag mit dem Titel Gründungszuschuss-Neuregelungen geschildert.
Doch nun kommt etwas Verzug in die ganze Geschichte, denn der Bundesrat hat am 14.10.2011 überraschend sein Veto gegen die geplanten Kürzungen eingelegt und den Vermittlungsausschuss angerufen.
Dieser muss jetzt neu über das Gesetz beraten und danach wird der Bundestag endgültig entscheiden, ob es zu den Änderungen und Verschärfungen des Gründungszuschusses kommt oder nicht. Dafür ist eine absolute Mehrheit notwendig. Ganz zum Schluss hat der Bundespräsident noch die Aufgabe, das Gesetz abzusegnen und zu unterschreiben.
Noch gilt der Status quo beim Gründungszuschuss
Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, können noch gut zwei bis drei Wochen vergehen. Das heißt auch, dass Gründungswillige jetzt in den ersten Tagen des Novembers noch zu den alten „günstigen“ Konditionen gründen können. Wer also hundertprozentig vorhat, aus der Arbeitslosigkeit zu gründen, sollte dies besser in den nächsten Tagen und Wochen tun, bevor eventuell das neue Gesetz in Kraft tritt.
Allerdings sollte man als potenzieller Existenzgründer nicht gleich in Panik verfallen und auf Teufel komm raus gründen, nur um die besseren Konditionen abgreifen zu können. Eine gute Planung der künftigen Selbständigkeit, ein solider Businessplan und ein durchdachtes Geschäftskonzept sollten schon vorliegen.
Eine übereilte Existenzgründung führt noch lange nicht zum Erfolg, nur weil man noch eine längere Laufzeit des Gründungszuschusses in Anspruch nehmen kann.
Bin mal gespannt, wie es in dieser Sache weitergeht.
(Bildquelle Artikelanfang: © geralt/Pixabay.com)