Online-Händler müssen sich im Juni 2026 wieder auf eine technische Neuerung für ihren Online-Shop einstellen, denn nach einer EU-Vorgabe kommt am 19. Juni die elektronische Widerrufsfunktion.
Wer diese Funktion ab diesem Zeitpunkt in seinen Shop nicht integriert hat, wird zur Zielscheibe für Abmahnungen, die teuer werden können.
Hinweis: Ich bin keine Anwältin, daher gebe ich in diesem Beitrag nur allgemeine Fakten wieder. Es handelt sich NICHT um eine Rechtsberatung.
Wer ist von dieser Vorgabe betroffen?
Betroffen sind Online-Händler, die Fernabsatzverträge über einen Online-Shop mit Verbrauchern abschließen (B2C) und die ein gesetzliches Widerrufsrecht einräumen. Reine B2B-Shops brauchen den Widerrufsbutton nicht.
Auch große Plattformen wie Amazon oder Ebay beispielsweise müssen diesen Widerrufsbutton ab Juni 2026 ihren Kunden und Kundinnen zur Verfügung stellen.
Wer personalisierte Produkte verkauft, die normalerweise vom Widerruf ausgeschlossen sind, braucht diesen Button nicht zu integrieren, doch manche Portale empfehlen auch hier den Button in den Shop einzubauen. Ob ein Widerruf in solchen Fällen Bestand hat, muss im Einzelfall entschieden werden.
Was ist unter dem Widerrufsbutton zu verstehen?
Wer als Verbraucher bisher Widerruf bei einem Online-Kauf einlegen wollte, musste umständlich ein Widerrufsformular ausfüllen. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und entschieden, dass der Widerruf einfacher und transparenter werden soll.
Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Widerrufsfunktion, über die Verbraucher einen online geschlossenen Kaufvertrag direkt über den Online-Shop widerrufen können. Es kann ein Button sein; es reicht auch, wenn die Widerrufsfunktion als entsprechend beschrifteter Hyperlink vorzufinden ist.
Die Beschriftung selbst muss eindeutig sein, beispielsweise „Vertrag widerrufen“ oder „Jetzt widerrufen“. Formulierungen mit dem Wort „stornieren“ sollte man vermeiden.
Der Widerrufsbutton sollte von jeder Unterseite im Shopsystem erreichbar sein. Er kann auch in die Kopf- oder die Fußzeile eingefügt werden. Wichtig ist auch die deutliche Abgrenzung von den anderen Rechtstexten wie Impressum oder AGB.
Wie muss der Widerrufsbutton gestaltet sein?
Die Widerrufsfunktion muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Dauerhaft sichtbar: Der Widerrufsbutton muss von jeder Seite des Online-Shops erreichbar sein und während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar bleiben.
- Eindeutig beschriftet und leicht lesbar: wie z. B. „Vertrag widerrufen“. Uneindeutige Bezeichnungen sollte man vermeiden.
- Hervorgehoben platziert: Leichte Wahrnehmbarkeit, z. B. durch Kontrast, Farbe oder klare optische Abgrenzung, auch Menschen mit Sehbehinderungen sollten den Button schnell visuell erfassen können.
- Für alle zugänglich: Es sollte kein Login oder keine Registrierung für die Ermöglichung des Widerrufs nötig sein. Auch als Gast muss man den Widerrufsbutton nutzen können.
Technischer Ablauf des Widerrufsprozesses
Der gesetzlich vorgesehene Ablauf muss nach § 356a BGB zweistufig sein und sieht folgendermaßen aus:
Schritt 1: Der Verbraucht klickt auf „Vertrag widerrufen“
Der Verbraucher wird zu einem elektronischen Formular weitergeleitet.
Schritt 2: Formular zur Widerrufserklärung
In dem Formular muss der Verbraucher verschiedene Angaben machen, wie Name, Angaben zum Vertrag, Angabe des Kommunikationsmittels für die Eingangsbestätigung (z. B. E-Mailadresse). Weitere Angaben wie Rechnungs- oder Bestellnummer dürfen nicht als zwingend vorgeschrieben werden.
Auch ein Login darf keine Pflicht sein.
Schritt 3: Bestätigung
In diesem Schritt muss der Button ebenfalls eindeutig beschriftet sein, z. B.: „Widerruf bestätigen“. Mit Klick auf diese Schaltfläche wird die Widerrufserklärung versendet.
Schritt 4: Unverzügliche Eingangsbestätigung
Geht die Widerrufserklärung ein, muss der Online-Händler unverzüglich per Mail und mit Datum und Uhrzeit einschließlich dem Inhalt der Widerrufserklärung den Eingang bestätigen. Diese Eingangsbestätigung wird vom jeweiligen Shopsystem automatisch erfolgen. Von jetzt an beginnt die Widerrufsfrist an zu laufen. Kommt es zum Streitfall, liegt die Beweislast beim Händler.
Rückabwicklung nach einem Widerruf
Der Widerrufsbutton betrifft nur die Übermittlung der Widerrufserklärung. Ob der Widerruf wirklich wirksam ist, muss extra überprüft werden. Die mögliche Rückabwicklung läuft nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht ab.
Folgen bei fehlender oder fehlerhafter Umsetzung
Fehlt der Widerrufsbutton oder ist die Umsetzung fehlerhaft, kann es einmal zu Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbraucherschutzverbänden kommen.
Bis zu 50.000 € oder 4 % des Jahresumsatzes können als Geldbuße geltend gemacht werden. Die Durchsetzung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutzverbände.
Eine weitere Folge fehlender oder fehlerhafter Umsetzung ist der Nichtbeginn der Widerrufsfrist. Der Verbraucher kann noch Monate später widerrufen. Somit endet das Widerrufsrecht erst ein Jahr und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn.
Wie erfolgt die Umsetzung bzw. Realisierung des Widerrufsbuttons?
Die großen Plattformen wie Amazon oder Ebay müssen ihren Händlern diesen Button zur Verfügung stellen, die Händler selbst können hier keine technischen Veränderungen vornehmen.
Wer als Händler E-Commerce-Systeme wie WooCommerce nutzt, ist für die technische Umsetzung selbst verantwortlich. Shopify als cloudbasierte E-Commerce-Lösung wird mit Sicherheit seinen Shopsystem-Nutzern diesen Button zeitnah zur Verfügung, genauso alle anderen Mietshopsysteme (SaaS). Wahrscheinlich muss der Händler den Button ins System installieren, was nicht schwierig sein dürfte.
Bei WooCommerce sieht es wieder anders aus. Wer als deutscher Händler WooCommerce verwendet, setzt in den meisten Fällen die Plugins German Market oder Germanized ein. Ich vermute, dass auch diese Plugins überarbeitet werden und den Widerrufsbutton bis zum 19. Juni 2026 in die Funktionalitäten integrieren. Alles andere würde keinen Sinn ergeben.
Auch der Händlerbund hat eine Lösung für den Widerrufsbutton auf seiner Website angekündigt.
Vastcob bietet für die Nutzer von German Market und Germanized schon ein entsprechendes Plugin für 49 Euro an.
Auch wenn der Widerrufsbutton vielen Händlern von den Shopsystemen oder Plugin-Entwicklern zur Verfügung gestellt wird, sollte man dennoch den Ablauf überprüfen, ob dieser rechtmäßig umgesetzt wurde bzw. ob man den Widerrufsbutton korrekt eingerichtet hat.
- Der Button sollte von jeder Seite erreichbar, deutlich hervorgehoben und eindeutig mit „Vertrag widerrufen“ oder „Jetzt widerrufen“ beschriftet sein.
- Ein Login sollte für den Verbraucher nicht verpflichtet sein.
- Das Formular für den Widerruf enthält nur zulässige Pflichtfelder, eine Bestell- oder Auftragsnummer wird nicht abgefragt.
- Der finale Button für die Versendung des Widerrufs sollte mit „Widerruf bestätigen“ beschriftet sein.
- Es muss eine automatische Eingangsbestätigung samt Datum, Uhrzeit und Vertrags-ID erfolgen.
Aktualisierung von Rechtstexten
Mit der Verwendung des Widerrufsbuttons müssen auch Rechtstexte wie die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung angepasst werden. Da der Widerrufsbutton eine neue Funktion darstellt, über die personenbezogene Daten (z. B. E-Mail-Adresse, Vertragsnummer) verarbeitet werden, muss die Datenschutzerklärung aktualisiert werden. Kunden müssen transparent darüber informiert werden, welche Daten im Rahmen dieses elektronischen Widerrufsprozesses erhoben und wie diese verwendet werden.
Und auch die Widerrufsbelehrung muss auf den neuen, einfachen elektronischen Widerrufsweg angepasst werden.
Fazit: Der Widerrufsbutton kommt
Die Pflicht, den Widerrufsbutton in den Online-Shop zu integrieren, kommt. Und dieser sollte man auch nachgehen, wenn man nicht abgemahnt und mit einer Geldbuße belegt werden möchte.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Plugin-Entwickler und Shopsysteme die Buttongestaltung korrekt und zeitnah umsetzen.
(Bildquelle Artikelanfang: erstellt in Canva)
Inhaltsverzeichnis
Online-Händler müssen sich im Juni 2026 wieder auf eine technische Neuerung für ihren Online-Shop einstellen, denn nach einer EU-Vorgabe kommt am 19. Juni die elektronische Widerrufsfunktion.
Wer diese Funktion ab diesem Zeitpunkt in seinen Shop nicht integriert hat, wird zur Zielscheibe für Abmahnungen, die teuer werden können.
Hinweis: Ich bin keine Anwältin, daher gebe ich in diesem Beitrag nur allgemeine Fakten wieder. Es handelt sich NICHT um eine Rechtsberatung.
Wer ist von dieser Vorgabe betroffen?
Betroffen sind Online-Händler, die Fernabsatzverträge über einen Online-Shop mit Verbrauchern abschließen (B2C) und die ein gesetzliches Widerrufsrecht einräumen. Reine B2B-Shops brauchen den Widerrufsbutton nicht.
Auch große Plattformen wie Amazon oder Ebay beispielsweise müssen diesen Widerrufsbutton ab Juni 2026 ihren Kunden und Kundinnen zur Verfügung stellen.
Wer personalisierte Produkte verkauft, die normalerweise vom Widerruf ausgeschlossen sind, braucht diesen Button nicht zu integrieren, doch manche Portale empfehlen auch hier den Button in den Shop einzubauen. Ob ein Widerruf in solchen Fällen Bestand hat, muss im Einzelfall entschieden werden.
Was ist unter dem Widerrufsbutton zu verstehen?
Wer als Verbraucher bisher Widerruf bei einem Online-Kauf einlegen wollte, musste umständlich ein Widerrufsformular ausfüllen. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und entschieden, dass der Widerruf einfacher und transparenter werden soll.
Der Widerrufsbutton ist eine elektronische Widerrufsfunktion, über die Verbraucher einen online geschlossenen Kaufvertrag direkt über den Online-Shop widerrufen können. Es kann ein Button sein; es reicht auch, wenn die Widerrufsfunktion als entsprechend beschrifteter Hyperlink vorzufinden ist.
Die Beschriftung selbst muss eindeutig sein, beispielsweise „Vertrag widerrufen“ oder „Jetzt widerrufen“. Formulierungen mit dem Wort „stornieren“ sollte man vermeiden.
Der Widerrufsbutton sollte von jeder Unterseite im Shopsystem erreichbar sein. Er kann auch in die Kopf- oder die Fußzeile eingefügt werden. Wichtig ist auch die deutliche Abgrenzung von den anderen Rechtstexten wie Impressum oder AGB.
Wie muss der Widerrufsbutton gestaltet sein?
Die Widerrufsfunktion muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Dauerhaft sichtbar: Der Widerrufsbutton muss von jeder Seite des Online-Shops erreichbar sein und während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar bleiben.
- Eindeutig beschriftet und leicht lesbar: wie z. B. „Vertrag widerrufen“. Uneindeutige Bezeichnungen sollte man vermeiden.
- Hervorgehoben platziert: Leichte Wahrnehmbarkeit, z. B. durch Kontrast, Farbe oder klare optische Abgrenzung, auch Menschen mit Sehbehinderungen sollten den Button schnell visuell erfassen können.
- Für alle zugänglich: Es sollte kein Login oder keine Registrierung für die Ermöglichung des Widerrufs nötig sein. Auch als Gast muss man den Widerrufsbutton nutzen können.
Technischer Ablauf des Widerrufsprozesses
Der gesetzlich vorgesehene Ablauf muss nach § 356a BGB zweistufig sein und sieht folgendermaßen aus:
Schritt 1: Der Verbraucht klickt auf „Vertrag widerrufen“
Der Verbraucher wird zu einem elektronischen Formular weitergeleitet.
Schritt 2: Formular zur Widerrufserklärung
In dem Formular muss der Verbraucher verschiedene Angaben machen, wie Name, Angaben zum Vertrag, Angabe des Kommunikationsmittels für die Eingangsbestätigung (z. B. E-Mailadresse). Weitere Angaben wie Rechnungs- oder Bestellnummer dürfen nicht als zwingend vorgeschrieben werden.
Auch ein Login darf keine Pflicht sein.
Schritt 3: Bestätigung
In diesem Schritt muss der Button ebenfalls eindeutig beschriftet sein, z. B.: „Widerruf bestätigen“. Mit Klick auf diese Schaltfläche wird die Widerrufserklärung versendet.
Schritt 4: Unverzügliche Eingangsbestätigung
Geht die Widerrufserklärung ein, muss der Online-Händler unverzüglich per Mail und mit Datum und Uhrzeit einschließlich dem Inhalt der Widerrufserklärung den Eingang bestätigen. Diese Eingangsbestätigung wird vom jeweiligen Shopsystem automatisch erfolgen. Von jetzt an beginnt die Widerrufsfrist an zu laufen. Kommt es zum Streitfall, liegt die Beweislast beim Händler.
Rückabwicklung nach einem Widerruf
Der Widerrufsbutton betrifft nur die Übermittlung der Widerrufserklärung. Ob der Widerruf wirklich wirksam ist, muss extra überprüft werden. Die mögliche Rückabwicklung läuft nach den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht ab.
Folgen bei fehlender oder fehlerhafter Umsetzung
Fehlt der Widerrufsbutton oder ist die Umsetzung fehlerhaft, kann es einmal zu Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbraucherschutzverbänden kommen.
Bis zu 50.000 € oder 4 % des Jahresumsatzes können als Geldbuße geltend gemacht werden. Die Durchsetzung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz und Verbraucherschutzverbände.
Eine weitere Folge fehlender oder fehlerhafter Umsetzung ist der Nichtbeginn der Widerrufsfrist. Der Verbraucher kann noch Monate später widerrufen. Somit endet das Widerrufsrecht erst ein Jahr und 14 Tage nach dem regulären Fristbeginn.
Wie erfolgt die Umsetzung bzw. Realisierung des Widerrufsbuttons?
Die großen Plattformen wie Amazon oder Ebay müssen ihren Händlern diesen Button zur Verfügung stellen, die Händler selbst können hier keine technischen Veränderungen vornehmen.
Wer als Händler E-Commerce-Systeme wie WooCommerce nutzt, ist für die technische Umsetzung selbst verantwortlich. Shopify als cloudbasierte E-Commerce-Lösung wird mit Sicherheit seinen Shopsystem-Nutzern diesen Button zeitnah zur Verfügung, genauso alle anderen Mietshopsysteme (SaaS). Wahrscheinlich muss der Händler den Button ins System installieren, was nicht schwierig sein dürfte.
Bei WooCommerce sieht es wieder anders aus. Wer als deutscher Händler WooCommerce verwendet, setzt in den meisten Fällen die Plugins German Market oder Germanized ein. Ich vermute, dass auch diese Plugins überarbeitet werden und den Widerrufsbutton bis zum 19. Juni 2026 in die Funktionalitäten integrieren. Alles andere würde keinen Sinn ergeben.
Auch der Händlerbund hat eine Lösung für den Widerrufsbutton auf seiner Website angekündigt.
Vastcob bietet für die Nutzer von German Market und Germanized schon ein entsprechendes Plugin für 49 Euro an.
Auch wenn der Widerrufsbutton vielen Händlern von den Shopsystemen oder Plugin-Entwicklern zur Verfügung gestellt wird, sollte man dennoch den Ablauf überprüfen, ob dieser rechtmäßig umgesetzt wurde bzw. ob man den Widerrufsbutton korrekt eingerichtet hat.
- Der Button sollte von jeder Seite erreichbar, deutlich hervorgehoben und eindeutig mit „Vertrag widerrufen“ oder „Jetzt widerrufen“ beschriftet sein.
- Ein Login sollte für den Verbraucher nicht verpflichtet sein.
- Das Formular für den Widerruf enthält nur zulässige Pflichtfelder, eine Bestell- oder Auftragsnummer wird nicht abgefragt.
- Der finale Button für die Versendung des Widerrufs sollte mit „Widerruf bestätigen“ beschriftet sein.
- Es muss eine automatische Eingangsbestätigung samt Datum, Uhrzeit und Vertrags-ID erfolgen.
Aktualisierung von Rechtstexten
Mit der Verwendung des Widerrufsbuttons müssen auch Rechtstexte wie die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung angepasst werden. Da der Widerrufsbutton eine neue Funktion darstellt, über die personenbezogene Daten (z. B. E-Mail-Adresse, Vertragsnummer) verarbeitet werden, muss die Datenschutzerklärung aktualisiert werden. Kunden müssen transparent darüber informiert werden, welche Daten im Rahmen dieses elektronischen Widerrufsprozesses erhoben und wie diese verwendet werden.
Und auch die Widerrufsbelehrung muss auf den neuen, einfachen elektronischen Widerrufsweg angepasst werden.
Fazit: Der Widerrufsbutton kommt
Die Pflicht, den Widerrufsbutton in den Online-Shop zu integrieren, kommt. Und dieser sollte man auch nachgehen, wenn man nicht abgemahnt und mit einer Geldbuße belegt werden möchte.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Plugin-Entwickler und Shopsysteme die Buttongestaltung korrekt und zeitnah umsetzen.
(Bildquelle Artikelanfang: erstellt in Canva)





