Es gibt immer Tätigkeiten, die einem in seinem Beruf nicht gefallen, auch in der Selbständigkeit nicht. Buchhaltung mag ich z. B. nicht besonders, was auf viele andere Selbständige mit Sicherheit auch zutrifft.
Doch hat man sich in die wichtigsten Punkte mal reingefuchst, verliert sie durchaus ihren Schrecken.
Diese Punkte habe ich im folgenden Artikel zusammengefasst, damit entscheidende Fehler gerade am Anfang der Selbständigkeit vermieden werden.
Wer ist zur Buchführung verpflichtet und wer nicht?
Die Buchhaltung kann in zwei verschiedene Verfahren zur Gewinnermittlung unterteilt werden:
- die Doppik oder doppelte Buchführung
- die einfache Buchführung anhand der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR
Wer was anwenden muss, hängt von verschiedenen Kriterien ab, nämlich von der Unternehmensrechtsform, der Höhe des Jahresumsatzes und Jahresüberschusses des Unternehmens und ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
So sind die Unternehmensrechtsformen wie KG, OHG, AG, GmbH sowie GmbH & Co. KG zur Doppik verpflichtet, aber auch Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind und im HGB festgelegte Einkommensgrenzen pro Jahr überschreiten.
Diese sehen wie folgt aus:
- Umsatzerlös: 600.000 Euro
- Jahresüberschuss: 60.000 Euro
Liegen Selbständige bzw. Einzelunternehmer in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren unter diesen Schwellenwerten, was Umsatz und Gewinn angeht, sind sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Natürlich sind sie zur Gewinnermittlung verpflichtet, doch dafür reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vollkommen aus.
Das gleiche gilt auch für Freiberufler bzw. Freelancer. Sie sind auch nicht zur Doppik verpflichtet, müssen aber ihre Einnahmen und Ausgaben mittels EÜR zusammenstellen.
Aufgaben der Buchhaltung
Als wesentliche Aufgabe der Buchhaltung wird laut HGB definiert, alle Geschäftsvorfälle laufend, lückenlos und sachlich geordnet zu erfassen und zu buchen.
Dazu gehören:
Grundlagen der richtigen Buchhaltung
Man muss kein Bilanzbuchhalter sein, um seine Buchhaltung – solange sie nicht allzu kompliziert ist – zu beherrschen.
Wer sich am Anfang seiner Selbständigkeit den Steuerberater sparen will, sollte vor allem sorgfältig arbeiten und die folgenden Punkte beachten.
Wer sich diese Arbeit nicht antun will oder Angst hat, Fehler zu machen, kann natürlich einen Steuerberater mit der Buchhaltung beauftragen. Das kostet dann zwar was, aber es hält sich im Rahmen. Die eingesparte Zeit kann man schließlich in sein Geschäft investieren.
(Bildquelle Artikelanfang: © stevepb /Pixabay.com)






