Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Auch Web­wor­ker brau­chen eine Absi­che­rung bei Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung für Webworker

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Auch wenn man selbst nur ungern dar­an einen Gedan­ken ver­schwen­det, so ereig­net sich Berufs­un­fä­hig­keit vor dem Ren­ten­ein­tritts­al­ter doch viel häu­fi­ger als man viel­leicht ver­mu­tet. Und das nicht nur bei kör­per­lich anstren­gen­den und risi­ko­rei­chen Beru­fen wie Bau­ar­bei­tern oder Handwerkern.

Jeder vier­te Arbeit­neh­mer in Deutsch­land wird in sei­nem Berufs­le­ben wegen Krank­heit oder Unfall berufs­un­fä­hig, auch sol­che, die risi­ko­ar­me Beru­fe aus­üben, wie bei­spiels­wei­se eine Sekre­tä­rin. In die­sem Beruf liegt das Risi­ko, berufs­un­fä­hig zu wer­den, bei 33 Pro­zent. Die häu­figs­ten Ursa­chen dafür sind ent­we­der psy­chi­sche Erkran­kun­gen oder Erkran­kun­gen des Bewegungsapparates.

Da wir Web­wor­ker eben­falls fast den gan­zen Tag vor dem PC-Bild­schirm sit­zen, sind hier vor allem die Augen und die Wir­bel­säu­le gefähr­det. Um dau­er­haf­ten Schä­di­gun­gen an Rücken und Seh­kraft vor­zu­beu­gen, habe ich in ver­schie­de­nen Bei­trä­gen ein­fa­che Rücken­übun­gen und Augen­ent­span­nungs­tech­ni­ken vorgestellt.

Selb­stän­di­ge haben häu­fig kei­nen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Man soll­te auch wis­sen, dass man als Selb­stän­di­ger im Fal­le der Berufs­un­fä­hig­keit kei­ne Ansprü­che in Form einer Erwerbs­min­de­rungs­ren­te usw. stel­len kann, da die meis­ten selb­stän­dig Täti­gen nicht in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chert sind. Doch was ist die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te genau?

Seit 2001 unter­schei­det der Gesetz­ge­ber dabei zwei Stu­fen: die teil­wei­se und die vol­le Erwerbs­min­de­rung. Teil­wei­se erwerbs­ge­min­dert ist der­je­ni­ge, der aus gesund­heit­li­chen Grün­den nur noch min­des­tens drei, aber nicht mehr als sechs Stun­den pro Tag arbei­ten kann.

Voll erwerbs­ge­min­dert ist, wer weni­ger als drei Stun­den am Tag erwerbs­tä­tig sein kann. In die­sem Fall wird die höhe­re Ren­te wegen vol­ler Erwerbs­min­de­rung gezahlt.

Selb­stän­di­ge erhal­ten nur eine Erwerbs­min­de­rungs­ren­te, wenn sie die erfor­der­li­chen Pflicht­bei­trä­ge in die gesetz­li­che Ren­ten­kas­se ein­ge­zahlt haben. Und sie müs­sen eine War­te­zeit von fünf Jah­ren mit Bei­trags­zei­ten gefüllt haben. Außer­dem müs­sen in den letz­ten fünf Jah­ren vor Beginn der Erwerbs­min­de­rung min­des­tens drei Jah­re Pflicht­bei­trä­ge gezahlt wor­den sein.

Die vol­le Erwerbs­min­de­rungs­ren­te ist schon nicht hoch, sichert aber wenigs­tens etwas ab. Was man als Ren­ten­zah­lung hier zu erwar­ten hat, fin­dest du unter die­sem Link: Die gesetz­li­che Erwerbsminderungsrente.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung soll zumin­dest pri­va­te Lebens­hal­tungs­kos­ten absichern

Daher ist die Gefahr eines finan­zi­el­len Ein­bruchs bei Selb­stän­di­gen, die nicht wei­ter frei­wil­lig in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chert sind, bei einer Arbeits­un­fä­hig­keit sehr hoch. Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge soll­te daher zwei wich­ti­ge Auf­ga­ben erfül­len, näm­lich ein­mal die pri­va­ten Lebens­hal­tungs­kos­ten absi­chern und auch even­tu­ell die wei­te­re Exis­tenz des Unter­neh­mens mög­lich machen.

Aller­dings ist der ers­te Punkt – die Absi­che­rung der pri­va­ten Lebens­füh­rung – der wichtigere.

Um die Kos­ten dei­ner pri­va­ten Lebens­füh­rung zu ermit­teln, soll­test du min­des­tens einen Monat lang dei­ne Aus­ga­ben (inkl. Mie­te, Kos­ten für das Auto usw.) erfas­sen. Die Sum­me am Monats­en­de soll­te dei­ne Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bei Inan­spruch­nah­me dir min­des­tens zah­len, am bes­ten noch ca. 200 bis 300 Euro mehr, denn im Alter stei­gen die Aus­ga­ben für Medi­zin und Behand­lun­gen deut­lich an.

Opti­mal ist es natür­lich auch, ziem­lich früh in sei­nem Berufs­le­ben eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, weil dann natür­lich die Bei­trä­ge noch nicht so hoch sind wie viel­leicht zwan­zig Jah­re spä­ter, wenn unwill­kür­lich die ers­ten Fol­ge­er­kran­kun­gen und Ver­schleiß­erschei­nun­gen auftreten.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Beim Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung soll­test du auf die abs­trak­te Ver­wei­sung ver­zich­ten: Auch wenn der Begriff recht unpro­ble­ma­tisch klingt, kann die Zustim­mung zu einer abs­trak­ten Ver­wei­sung gro­ße Nach­tei­le für dich bringen.

Denn damit kann das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men dem Kun­den die Ren­ten­zah­lung bei einer Berufs­un­fä­hig­keit ver­wei­gern, indem es die Begrün­dung angibt, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer ja noch in einem ande­ren Beruf arbei­ten könn­te. Das glei­che gilt für Tari­fe mit Ver­wei­sung auf Vor­be­ru­fe: Die soll­test du nicht wählen.

Eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung soll­te es dem Ver­si­che­rungs­neh­mer ermög­li­chen, eine Nach­ver­si­che­rung in Anspruch neh­men zu kön­nen, bei­spiels­wei­se wenn er mehr ver­dient, hei­ra­tet oder Kin­der bekommt. Aller­dings soll­te dann kei­ne erneu­te Gesund­heits­prü­fung anstehen.

Der Ver­si­cher­te soll­te auch kei­nen Aus­schluss für ein bestimm­tes Krank­heits­bild hin­neh­men. Falls du nir­gend­wo sonst einen Kom­plett­schutz fin­dest, bist du fast gezwun­gen, einen sol­chen Ver­trag anzu­neh­men. Als Aus­gleich kannst du ver­su­chen, den Ver­si­che­rungs­ta­rif her­un­ter­zu­han­deln, denn schließ­lich wer­den dann weni­ger Leis­tun­gen angeboten.

Ist es aller­dings mög­lich, den Leis­tungs­aus­schluss für eine bestimm­te Erkran­kung mit einem Zuschlag zu umge­hen, ist dies die bes­se­re Opti­on als den Aus­schluss anzu­neh­men und einen güns­ti­ge­ren Tarif zu zahlen.

Ange­bo­te ein­ho­len und vergleichen

Im Inter­net selbst gibt es zahl­rei­che Ver­si­che­rungs­an­bie­ter für Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­run­gen wie u. a. die amv​.de, deren Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Tarif SBU BU F/​M in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mehr­mals Test­sie­ger bei Stif­tung Waren­test war.

Wie hoch die monat­li­chen Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge aus­fal­len, hängt vor allem vom Alter bei Ver­si­che­rungs­ein­tritt, den mög­li­cher­wei­se schon vor­lie­gen­den gesund­heit­li­chen Vor­schä­di­gun­gen und der beruf­li­chen Tätig­keit ab.

Um den rich­ti­gen Tarif bzw. das pas­sen­de Ver­si­che­rungs­an­ge­bot zu fin­den, soll­test du nicht vor­ei­lig den erst­bes­ten Ver­si­che­rungs­an­bie­ter aussuchen.

Ach­te bei der Bewer­tung der Ange­bo­te, dass die­se mit “sehr gut” ein­ge­stuft sind. Der Ver­trag soll­te dich bis zum 65. Lebens­jahr versichern.

Am bes­ten über­prüfst du auch, was an wahr­schein­li­chen Kos­ten auf dich zukommt, und dann soll­test du mit einen unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­exper­ten wie einem Ver­si­che­rungs­mak­ler ein per­sön­li­ches Gespräch ausmachen.

Einen Ver­si­che­rungs­mak­ler in dei­ner Regi­on oder Umge­bung fin­dest du auf der Web­site www​.mein​-ver​si​che​rungs​mak​ler​-in​.de. Nach der Ein­ga­be dei­ner Post­leit­zahl wird dir der Ver­si­che­rungs­mak­ler ange­zeigt, der sich am nächs­ten von dei­nen Wohn­ort befindet.

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