Neu­es Gerichts­ur­teil zu Like-But­tons und Social Plug­ins von Facebook

Social Media

Lesedauer: 3 Minuten

Ein neu­es Gerichts­ur­teil des Lan­des­ge­richts Düs­sel­dorf zu dem Ein­satz von Like-But­tons und Social Plug­ins von Face­book hat mal wie­der für Unru­he gesorgt. 

Ich habe die Mel­dung dazu auf dem Blog von all­face­book ent­deckt und dach­te zuerst, es wäre ein ver­al­te­ter Arti­kel, der mir da unter­ge­scho­ben wur­de. Denn zu die­sem The­ma gab es ja schon vor ein paar Jah­ren ent­spre­chen­de Urteile.

Doch lei­der nein. Das Urteil wur­de am 9. März 2016 getrof­fen, ist — das soll­te man auch erwäh­nen — noch nicht rechts­kräf­tig, kann also noch ange­foch­ten oder sogar auf­ge­ho­ben werden.

Um was geht es genau?

Ich will nicht den kom­plet­ten Sach­ver­halt aus­füh­ren, denn der wird sehr aus­führ­lich und klar im oben genann­ten und ver­link­ten Arti­kel auf all­face­book erläu­tert. Es ist mal wie­der die alte Geschich­te, dass beim Ein­bin­den von soge­nann­ten Social Plug­ins — sei es nun der Like-But­ton oder das Face­book-Page-Plug­in — IP-Adres­sen von Face­book abge­grif­fen wer­den, wenn Inter­net­user Web­sites besu­chen, die sol­che ein­ge­bun­de­nen But­tons und Plug­ins nutzen.

Der Vor­gang läuft detail­liert so ab: Der Blog- oder Web­site-Betrei­ber fügt einen von Face­book zur Ver­fü­gung gestell­ten Code in sei­ne Sei­te ein, der beim Auf­ruf der Web­site durch einen But­ton oder ein ande­res Face­book-Social-Plug­in ersetzt wird und gleich­zei­tig wer­den schon die Daten des Besu­chers erhoben.

Nor­ma­ler­wei­se müss­te der User erst sei­ne Ein­wil­li­gung geben, dass sei­ne IP-Adres­se von Face­book gespei­chert wer­den darf. Die­ser Ablauf lässt sich mit dem nicht all­zu belieb­ten, weil gra­fisch nicht son­der­lich anspre­chend gestal­te­ten 2‑Klick-Plug­in umsetzen.

Nur nut­zen vie­le Blog- und Web­site-Betrei­ber oft ande­re Plug­ins oder set­zen den Code von Face­book ein, der auf der Face­book-Deve­lo­per-Sei­te für Social Plug­ins gene­riert wer­den kann.

Aus­wir­kun­gen auf alle dyna­misch ein­ge­bun­de­nen Inhalte

Auch wenn das Urteil noch nicht rechts­kräf­tig ist, soll­te man es ernst neh­men und mög­li­chen Abmah­nun­gen aus dem Weg gehen. Das heißt auch, am bes­ten über­haupt kei­ne dyna­mi­schen Inhal­te von Face­book mehr in sei­nen Blog oder sei­ne Web­site ein­zu­bin­den, wie Face­book-Posts oder Face­book-Vide­os, da auch dar­über IPs abge­spei­chert wer­den. Eben­so davon betrof­fen ist der Facebook-Conversion-Pixel.

Und es geht noch viel wei­ter: Man dürf­te auch kei­ne You­Tube-Vide­os, Goog­le Maps usw. mehr ein­bin­den, denn auch bei der Über­mitt­lung die­ser Inhal­te benö­tigt der Anbie­ter die IP-Adres­se der Web­site-Besu­cher. (Ich ver­mu­te mal, die Rich­ter leben noch in der Stein­zeit … :-() Ich fra­ge mich, wie das gehen soll, denn das heu­ti­ge Inter­net lebt und gedeiht von sei­nen dyna­mi­schen Inhalten.

Was soll­test du tun?

Du kannst die­ses Urteil auch auf die leich­te Schul­ter neh­men, dei­ne Social-Plug­ins auf dei­nem Blog las­sen und hof­fen, dass das Urteil doch noch auf­ge­ho­ben wird. Aber wer die in die­sem Bereich sehr restrik­ti­ve deut­sche Recht­spre­chung kennt, muss befürch­ten, dass es doch rechts­kräf­tig wird.

Oder du setzt nur siche­re Sha­ring-Plug­ins ein wie das 2 Click Social Media But­tons. Sieht zwar nicht sehr modern aus, aber es ver­langt vom Web­site-Besu­cher eine akti­ve Frei­schal­tung der Social Media Buttons.

Um kom­plett auf der siche­ren Sei­te zu sein, soll­te man eine soge­nann­te Vor­schalt­sei­te vor sei­nen Web­auf­tritt stel­len, auf der aus­führ­lich über die Daten­über­mitt­lun­gen und ein­ge­bun­de­nen Inhal­te infor­miert wird. Erst mit einem akti­ven und pro­to­kol­lier­ba­ren Bestä­ti­gungs­klick kann der Besu­cher die Vor­schalt­sei­te aus­blen­den und die eigent­li­che Web­site besuchen.

Was habe ich gemacht?

Mir reicht es fürs ers­te. Ich habe gedacht, dass sich das The­ma aus juris­ti­scher Sicht erle­digt hät­te, was lei­der nicht der Fall ist.

Was die Social Plug­ins von Face­book angeht, da habe ich alles ent­fernt, was auf mei­nen Web­sites und Blogs war, denn die­se But­tons wur­den ohne­hin nicht oft ver­wen­det, also war­um unbe­dingt dar­an fest­hal­ten? Das Page-Plug­in habe ich eben­falls ent­fernt, es hat­te sich sogar ungüns­tig auf die Lade­zeit mei­nes Blogs ausgewirkt.

Den­noch wer­de ich mich nicht kom­plett vom dyna­mi­schen Inter­net ver­ab­schie­den, d. h. Vide­os und ande­re tei­lens­wer­te Inhal­te wie bei­spiels­wei­se Prä­sen­ta­tio­nen von Slidesha­re wer­de ich auch wei­ter­hin posten.

Ich hof­fe, dass die deut­sche Recht­spre­chung irgend­wann begreift, wie das Inter­net funktioniert.

War­ten wir ab, was mit dem Urteil pas­siert. Fort­set­zung folgt ganz bestimmt .…

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