Urhe­ber­rech­te auf Face­book — Was soll­te man beachten?

Urheberrechte auf Facebook

Lesedauer: 5 Minuten

Wer sich viel auf Face­book bewegt, sei es nun aus pri­va­ten oder geschäft­li­chen Grün­den, der soll­te ein paar Regeln beach­ten, denn es kommt immer wie­der zu Abmah­nun­gen wegen ver­schie­de­ner Urheberrechtsverletzungen.

Auch ich habe mich schon über man­che Abmah­nun­gen gewun­dert, die ja dann im Inter­net publik gemacht wer­den, allein schon um ande­re Face­book-User davor zu war­nen, den­sel­ben “Faux­pas” zu bege­hen und eben­falls abge­mahnt zu werden.

Ich wei­se dar­auf hin, dass ich kei­ne Rechts­an­wäl­tin bin und in die­sem Arti­kel kei­ne Rechts­be­ra­tung leis­ten kann. Es sind nur per­sön­li­che Erfah­run­gen, die ich im Lau­fe der Zeit gesam­melt habe. Wer kon­kre­te Fra­gen zu bestimm­ten Sach­ver­hal­ten hat oder mit einer Abmah­nung kon­fron­tiert wird, soll­te sich an einen auf die­sem Gebiet spe­zia­li­sier­ten Anwalt wenden.

Was darf man und was nicht?

Ich selbst nut­ze Face­book sowohl pri­vat als auch geschäft­lich und somit muss­te ich mich irgend­wann mit den unter­schied­li­chen Urhe­ber­rechts­pro­ble­men aus­ein­an­der­set­zen, sei es mit dem Ver­öf­fent­li­chen bzw. Pos­ten von Bil­dern, Vide­os und Tex­ten. Oft ver­mu­tet man nicht, dass man damit Pro­ble­me bekom­men kann, den­noch läuft es gene­rell auf Face­book — was das Urhe­ber­recht angeht — zuerst ein­mal nicht anders als im Internet.

Doch Face­book wird zum gro­ßen Teil bestimmt von User gene­ra­ted Con­tent und die­ser birgt so man­che “Gefahr”, vor allem da die­ser über den Sha­ring-But­ton immer wei­ter in das Netz­werk ver­brei­tet wird und man sich so gut wie kei­ne Gedan­ken dar­über macht, dass man damit gegen Urhe­ber­rech­te ver­sto­ßen kann.

Ich will nicht das Urhe­ber­recht an sich kri­ti­sie­ren, denn vie­le Rege­lun­gen wie das Recht am eige­nen Bild oder am eige­nen Text fin­de ich wich­tig, um sein Eigen­tum in der moder­nen ver­netz­ten Gesell­schaft sichern zu kön­nen. Den­noch ist die­ses Recht in man­chen Aspek­ten etwas ange­staubt und aus mei­ner Sicht nicht mehr aktu­ell, bzw. es kann sich nicht so schnell an die Ver­än­de­run­gen und Wei­ter­ent­wick­lun­gen der moder­nen Medi­en anpas­sen, um up-to-date zu sein.

Und daher heißt es für uns alle, auf­pas­sen und sich an die Spiel­re­geln hal­ten, auch wenn sie einem manch­mal unsin­nig vor­kom­men, denn schließ­lich will man nicht stän­dig abge­mahnt wer­den und recht hohe Geld­be­trä­ge bezahlen.

Urhe­ber­rech­te von Bil­dern, Vide­os und Tex­ten auf Facebook

Wer Bil­der, Vide­os und Tex­te auf Face­book publi­ziert, fin­det hier die glei­chen Regeln vor wie sie gene­rell im Inter­net gel­ten. Man soll­te kei­ne Bil­der usw. pos­ten, an denen man kei­ne eige­nen Urhe­ber­rech­te besitzt.

Doch wie sieht es aus, wenn man auf sei­nen geschäft­li­chen Face­book-Sei­ten bei­spiels­wei­se sei­ne Blog­ar­ti­kel pos­tet und in denen ein gekauf­tes Foto von einer Stock­fo­to­agen­tur wie u. a. Foto­lia ent­hal­ten ist? Da sieht die Sache schon wie­der anders aus. Nur weil man das Bild gekauft hat, darf man es nicht über­all ver­öf­fent­li­chen. Foto­lia bie­tet seit eini­gen Wochen die Mög­lich­keit eines social-media-siche­ren Down­loads an. Auf dem Bild fin­den sich am unte­ren Rand die Foto­num­mer von Foto­lia und der Bil­dur­he­ber. Wer die­se Down­load-Opti­on wählt, ist auf der siche­ren Seite.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den ver­schie­de­nen Stock­fo­to­agen­tu­ren und deren Lizenz­be­din­gun­gen zu Face­book fin­den Sie hier. Es kann aller­dings sein, dass sich bei man­chen Agen­tu­ren in die­ser Hin­sicht schon wie­der etwas geän­dert hat, daher soll­te man am bes­ten immer goo­geln, bevor man den Infor­ma­tio­nen älte­rer Blog­ar­ti­kel Glau­ben schenkt. Im Zwei­fels­fall soll­te man von der Ver­öf­fent­li­chung eines Fotos von Stock­fo­to­agen­tu­ren auf Face­book die Fin­ger lassen.

Aus die­sem Grund habe ich auch auf Face­book kei­ne RSS-Apps wie RSS-Graf­fi­ti oder RSS for Pages mehr im Gebrauch, mit denen ich mei­ne Blog­ar­ti­kel auto­ma­tisch auf den Face­book­sei­ten pos­ten konn­te. Denn mit dem Post wird ja auch das gekauf­te Bild ver­öf­fent­licht und ich konn­te mich bis jetzt immer noch nicht ent­schlie­ßen, Foto­lia-Bil­der mit dem Urhe­ber­hin­weis unter dem Bild zu kau­fen. Ganz ein­fach, weil mir das nicht gefällt. Und in den Apps kann ich die Ver­öf­fent­li­chung von Bil­dern nicht abschalten.

Das glei­che gilt bei Tex­ten und Vide­os. Wer eige­ne Tex­te und Vide­os pos­tet — letz­te­re soll­te aller­dings nicht gegen Per­sön­lich­keits­rech­te usw. ver­sto­ßen — ist auf der siche­ren Seite.

Beliebt ist auch, auf Face­book You­Tube-Vide­os zu pos­ten, z. B. Musik­vi­de­os oder lus­ti­ge Tier­film­chen. Hier soll­te man eher vor­sich­tig sein, denn im Grun­de genom­men begeht man damit schon eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung, weil man das Video nicht selbst erstellt hat. Ande­rer­seits freu­en sich vie­le, wenn ihre You­Tube-Vide­os auf ande­ren Social-Media-Platt­for­men ver­brei­tet wer­den und unter­neh­men kei­ne recht­li­chen Schrit­te dage­gen. Aber eine gewis­se Unsi­cher­heit ist bei die­ser Akti­on immer dabei, daher las­se ich sowas kon­se­quen­ter­wei­se sein.

Außer­dem soll­te man beim Pos­ten von selbst erstell­ten Fotos, auf denen ande­re Per­so­nen zu sehen sind, dar­auf ach­ten, ob die­se mit einer Ver­öf­fent­li­chung des Bil­des ein­ver­stan­den sind. Das hat zwar nichts mit Urhe­ber­rech­ten, son­dern mit Per­sön­lich­keits­rech­ten zu tun, aber auch hier kön­nen Abmah­nun­gen vor­kom­men. Davon las­se ich eben­falls die Finger.

Inhal­te von ande­ren Usern teilen

Was ist mit Inhal­ten von ande­ren Usern, die man teilt und die damit auf die eige­ne Pinn­wand bzw. Time­line wandern?

In die­sem Bereich kön­nen eben­falls Abmah­nun­gen zustan­de kom­men, wenn man einen Arti­kel teilt oder pos­tet, der ein Foto ver­wen­det, an dem kein Urhe­ber­recht besteht. Wer sich hier siche­rer füh­len will, kann bei der Sha­ring-Akti­on die Opti­on “Kein Minia­tur­bild” ankli­cken, sodass das Bild nicht mehr ange­zeigt wird, son­dern nur noch der Arti­kel­ti­tel und ein kur­zer Anriss. Die Mög­lich­keit, das Vor­schau­bild zu deak­ti­vie­ren, gibt es seit ein paar Monaten.

Kom­men­ta­re und Bil­der von ande­ren Usern

Auch da gab es schon Abmah­nun­gen wegen eines frem­den Fotos, das in der Time­line eines Face­book-Users erschien, obwohl die­ser das Bild gar nicht selbst ver­öf­fent­licht hat­te, son­dern ein ande­rer Besu­cher inner­halb eines Kom­men­tars einfügte.

Das ist natür­lich sehr selt­sam und wider­spricht wohl bei den meis­ten ihrem Rechts­ver­ständ­nis, denn schließ­lich kann der User ja nicht ahnen, dass das frem­de Bild rechts­wid­rig auf die Face­book-Platt­form hoch­ge­la­den wur­de bzw. dass der User kein Urhe­ber­recht an dem Bild hat­te. So etwas kann man Fotos bzw. Bil­dern nicht anse­hen und man kann es über die Goog­le-Suche auch nicht herausfinden.

Daher fin­de ich sol­che Abmah­nun­gen etwas befremd­lich, der oben genann­te Fall wur­de mitt­ler­wei­le ein­ver­nehm­lich bei­gelegt, den­noch konn­te immer noch nicht geklärt wer­den, ab wann ein Face­book-Sei­ten­be­trei­ber für frem­de Inhal­te haf­ten muss. Da wird auf die Gerich­te wohl noch so man­che Kla­ge zukommen.

Fazit

Wer sich zu die­sem The­ma “Urhe­ber­rech­te auf Face­book” genau­er infor­mie­ren will, fin­det im Inter­net auf all​face​book​.de eine Check­lis­te und Tipps, wie man um Abmah­nun­gen wegen Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen her­um­kom­men kann. Und auf ver­schie­de­nen Blogs über Inter­net­recht wer­den immer wie­der aktu­el­le Abmah­nungs­fäl­le und Gerichts­ent­schei­dun­gen ver­öf­fent­licht. Über die Goog­le-Suche fin­det man sehr schnell sol­che Beiträge.

Eben­falls sehr inter­es­sant und lesens­wert ist die Arti­kel­rei­he von dem Rechts­an­walt Tho­mas Schwen­ke auf all­face­book über recht­li­che Stol­per­fal­len auf Face­book. Die­se Rei­he ist noch nicht been­det und setzt zwar den Schwer­punkt auf die geschäft­li­che Nut­zung des Social-Media-Netz­wer­kes, den­noch sind die Bei­trä­ge sehr infor­ma­tiv und auch für pri­va­te Face­book-User äußerst nützlich.

Auf Ama​zon​.de habe ich ein Buch über Recht im Social Web ent­deckt, Ver­fas­ser sind Jakob Wahl­ers und der sehr bekann­te Rechts­an­walt Chris­ti­an Sol­me­cke. Es ist ein ziem­lich dicker Wäl­zer von über 500 Sei­ten gewor­den und es wer­den dar­in nicht nur die Urhe­ber­rech­te auf Face­book behan­delt, son­dern auch Mar­ken­recht, Daten­schutz, Impres­sums­pflicht usw. im gesam­ten Social Web.

Das Buch, das im Febru­ar 2014 erschie­nen ist, kos­tet 29,90 Euro und wird bis­her von Kun­den als gut bis sehr gut bewer­tet. Mehr kann ich dazu nicht sagen, denn noch habe ich es mir nicht zugelegt.

Wie man sieht, muss man auf Face­book vor­sich­tig sein, um nicht eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung zu bege­hen. Es bleibt zu hof­fen, dass in wich­ti­gen Fäl­len die Gerich­te kla­re Ent­schei­dun­gen zuguns­ten der User tref­fen, vor allem wenn die­se die Urhe­ber­rechts­ver­let­zung nicht erken­nen kön­nen (sie­he beim Tei­len und bei frem­den Bil­dern in Kom­men­ta­ren), und dass die Abmahn­wel­le irgend­wann zum Erlie­gen kommt.

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