Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 3 – Mehr­wert­steu­er und unter­schied­li­che Steuerklassen

Woocommerce Mehrwertsteuer und unterschiedliche Steuerklassen

Lesedauer: 5 Minuten

Und wei­ter geht es in der Arti­kel­se­rie “Woo­com­mer­ce Leit­fa­den”. Im drit­ten Teil ste­hen die Mehr­wert­steu­er­sät­ze im Mit­tel­punkt, ein recht tro­cke­nes, aber sehr wich­ti­ges The­ma im Online-Shop.

Je nach­dem, wel­che Pro­duk­te man in sei­nem Shop ver­kauft, kann es vor­kom­men, dass man unter­schied­li­che Mehr­wert­steu­er­sät­ze erstel­len muss.

In Deutsch­land gilt gene­rell: Auf die meis­ten Pro­duk­te fal­len 19 Pro­zent Mehr­wert­steu­er an, der gemä­ßig­te Steu­er­satz von 7 Pro­zent gilt u. a. für Lebens­mit­tel und Druckerzeug­nis­se. Genaue Anga­ben zu den ein­zel­nen Steu­er­sät­zen und wel­che Pro­duk­te wie hoch ver­steu­ert wer­den, fin­det sich in ein­schlä­gi­ger Literatur.

Ver­kaufst du in ande­re Län­der, wird es noch kom­ple­xer, denn die Mehr­wert­steu­er fällt in den ein­zel­nen euro­päi­schen Staa­ten unter­schied­lich hoch aus.

Hin­weis: Wenn du gegen­ständ­li­che Pro­duk­te ins EU-Aus­land an Pri­vat­per­so­nen ver­kaufst, kannst du anfäng­lich ent­schei­den, ob du den deut­schen Mehr­wert­steu­er­satz berech­nest oder den vom Ziel­land des Pri­vat­kun­den. Ent­schei­dest du dich für das Ziel­land, musst du dort die anfal­len­de Umsatz­steu­er abfüh­ren. Die­se Ent­schei­dung bin­det dich für zwei Jahre.

Hin­weis zu Lieferschwellen:
Vor dem 1. Juli 2021 galt die Rege­lung: Über­schrei­test du mit dei­nem Jah­res­um­satz einen gewis­sen Schwel­len­wert für ein ande­res EU-Land, (in Deutsch­land: 100.000 Euro) musst du die Umsatz­steu­er im Ziel­land abfüh­ren, die Ent­schei­dungs­frei­heit ent­fällt dann.

Seit dem 1. Juli 2021 gibt es nun dies­be­züg­lich eine Neuregelung:

Die lan­des­spe­zi­fi­schen Lie­fer­schwel­len exis­tie­ren nicht mehr, statt­des­sen gilt nun eine ein­heit­li­che EU-wei­te Lie­fer­schwel­le von 10.000 Euro. Liegt der Jah­res­um­satz unter die­ser Schwel­le, wer­den Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen mit dem Hei­mat­steu­er­satz belegt und die Umsatz­steu­er im Hei­mat­land abgeführt.

Wird die EU-wei­te Lie­fer­schwel­le über­schrit­ten, muss die Umsatz­steu­er in jedem Land, in dem ver­kauft wird, bezahlt wer­den. Daher sind auch eine Regis­trie­rung und eine Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung in den Län­dern notwendig.

Die Grund­la­ge für das Errei­chen der Lie­fer­schwel­le ist immer noch der Net­to-Umsatz, der ent­we­der durch Ver­käu­fe in ein ande­res EU-Land oder auch durch Ver­käu­fe in meh­re­re EU-Län­der erreicht wird. Die ers­ten 10.000 Euro ver­steu­ert der Händ­ler in sei­nem Land; jeder Euro, der dar­über hin­aus ein­ge­nom­men wird, muss in dem jewei­li­gen Ver­kaufs­land ver­steu­ert werden.

Die­ses The­ma ist recht kom­plex und sehr feh­ler­an­fäl­lig, sodass du dich am bes­ten bei einem Steu­er­be­ra­ter infor­mierst, wie du die Mehr­wert­steu­er berech­nest, falls du ins EU-Aus­land verkaufst.

Vor dem 1. Juli 2021 exis­tier­te in Euro­pa nicht nur eine ein­zi­ge Lie­fer­schwel­le. Jedes Land hat­te sei­ne eige­ne und für Händ­ler war es wich­tig, zu wis­sen, wie hoch die Lie­fer­schwel­le war.

Als Grund­la­ge für das Errei­chen der Lie­fer­schwel­le galt der jähr­li­che Net­to-Umsatz, den der Händ­ler durch Ver­käu­fe in dem jewei­li­gen EU-Land erzielt hat. Konn­te die in dem Land gel­ten­de Lie­fer­schwel­le bis zum Jah­res­en­de nicht erreicht wer­den, brauch­te der Händ­ler sei­ne Ver­käu­fe oder Leis­tun­gen nur im eige­nen Land zu ver­steu­ern. Wur­de die Lie­fer­schwel­le aber über­schrit­ten, muss­te sich der Händ­ler in dem Land umsatz­steu­er­lich anmelden.

Noch immer gilt, dass der Händ­ler nach dem Über­schrei­ten Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen und Steu­er­erklä­run­gen an die jewei­li­gen Finanz­äm­ter wei­ter­rei­chen muss. Ver­säumt er dies, ob absicht­lich oder nicht, muss er mit Stra­fen rechnen.

Die gro­ßen Online-Markt­plät­ze wie Ama­zon und eBay ach­ten mitt­ler­wei­le dar­auf, dass Händ­ler gül­ti­ge Steu­er­num­mern besit­zen und ver­lan­gen einen Nachweis.

Seit Juli 2021 müs­sen Händ­ler statt des übli­chen F22-For­mu­lars die Umsatz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer vor­le­gen. Wer nicht regis­triert ist, kann damit rech­nen, von der Platt­form aus­ge­schlos­sen zu werden.

Wem es zu kom­pli­ziert ist, die Umsatz­steu­er-Regis­trie­rung in den ver­schie­de­nen euro­päi­schen Län­dern durch­zu­füh­ren, soll­te sich pro­fes­sio­nel­le Hil­fe holen, ent­we­der bei einem Steu­er­be­ra­ter, der sich in die­ser The­ma­tik gut aus­kennt oder bei einem ent­spre­chen­den Online-Service.

Wer den Such­be­griff „umsatz­steu­er­li­che regis­trie­rung in der eu“ bei Goog­le ein­gibt, wird meh­re­re Anbie­ter finden.

All­ge­mei­ne Mehr­wert­steu­er-Ein­stel­lun­gen in Woocommerce

WooCommerce-Steuersätze

Auf der Regis­ter­kar­te Mehr­wert­steu­er sind unter Steu­er-Optio­nen fol­gen­de Optio­nen zu finden:

  • Erhebst du Mehr­wert­steu­er, kannst du bei Prei­se mit Steu­ern ein­ge­ge­ben ent­schei­den, ob dei­ne Pro­dukt­prei­se Net­to- oder Brut­to­prei­se sind. Wer an pri­va­te End­kun­den ver­kauft, soll­te die Opti­on “Ja, ich gebe die Pro­dukt­prei­se inklu­si­ve Mehr­wert­steu­er ein” akti­vie­ren. Wich­tig: Soll­test du ein­mal nach­träg­lich die ande­re Opti­on “exklu­si­ve Mehr­wert­steu­er” aus­wäh­len, wer­den die bereits ein­ge­pfleg­ten Pro­dukt­prei­se nicht auto­ma­tisch angepasst.
  • Über Steu­er berech­nen basie­rend auf wird gere­gelt, auf Grund­la­ge wel­cher Adres­se der jeweils auto­ma­tisch aus­ge­wähl­te Steu­er­satz beru­hen soll, wenn bei Aus­lands­be­stel­lun­gen eine ande­re Besteue­rung greift. Mög­li­che Optio­nen: Lie­fer­adres­se des Kun­den, Rech­nungs­adres­se des Kun­den, Basis­adres­se des Shops (Basis­land). Meis­tens kommt die Lie­fer­adres­se des Kun­den zum Ein­satz, doch bei Unsi­cher­hei­ten soll­test du die­sen Punkt mit einem Steu­er­be­ra­ter bespre­chen, vor allem bei Ver­käu­fen außer­halb Deutschlands.
  • Die Steu­er­klas­se der Ver­sand­kos­ten regelt, ob die Ver­sand­kos­ten je nach Pro­dukt­steu­er­satz auto­ma­tisch im Waren­korb besteu­ert wer­den (Stan­dard­ein­stel­lung) oder ob all­ge­mein der Stan­dard-Steu­er­satz, ein redu­zier­ter Steu­er­satz oder über­haupt kei­ne Besteue­rung ver­wen­det wer­den soll. Wenn du die Opti­on Ver­sand-Steu­er­klas­se basie­rend auf Pro­duk­ten im Waren­korb aus­wählst, und Pro­duk­te mit unter­schied­li­chen Steu­er­sät­zen im Waren­korb lie­gen, wer­den die Ver­sand­kos­ten mit dem jeweils höchs­ten ent­hal­te­nen Steu­er­satz besteuert.
  • Wenn die Opti­on Run­dung aus­ge­schal­tet ist, wer­den die Steu­ern pro Posi­ti­on berech­net und even­tu­ell gerun­det, und nicht erst bei der Warenkorb-Zwischensumme.
  • Wer wei­te­re Steu­er­sät­ze zusätz­lich zum Stan­dard-Steu­er­satz und den Redu­ced Rate Sät­zen benö­tigt, muss die­se in das Feld Zusätz­li­che Steu­er­klas­sen. Meis­tens ist das aber nicht nötig, schon gar nicht, wenn du nur in Deutsch­land ver­kaufst. Wird ein neu­er Wert in das Feld ein­ge­tra­gen, wird eine neue Unter­re­gis­ter­kar­te mit der neu­en Steu­er­be­zeich­nung angelegt.
  • Prei­se im Shop anzei­gen: Ent­we­der mit oder ohne Mehr­wert­steu­er. Wer ganz oben auf der Regis­ter­kar­te die Opti­on Prei­se wer­den inklu­si­ve Mehr­wert­steu­er ein­ge­ge­ben aus­ge­wählt hat, fin­det hier schon die rich­ti­ge Ein­stel­lung Steu­ern ein­ge­schlos­sen.
  • Und auch die nächs­te Opti­on Prei­se wäh­rend Bestell- und Bezahl­vor­gang anzei­gen steht dann auf Steu­ern ein­ge­schlos­sen.
  • Prei­san­zei­ge-Suf­fix: In die­ses Feld kannst du ein­tra­gen, wie der Zusatz hin­ter dem Preis aus­se­hen soll, bei­spiels­wei­se “inkl. MWSt.”. Falls du das Plug­in Ger­man Mar­ket ver­wen­dest, brauchst du hier gar nichts ein­zu­tra­gen, denn durch dei­ne Aus­wahl, dass du Brut­to­prei­se anzei­gen lässt, wer­den von Ger­man Mar­ket in den jewei­li­gen Plug­in-Ein­stel­lun­gen schon auto­ma­tisch Vor­ein­stel­lun­gen vor­ge­nom­men und hin­ter die Prei­se bei­spiels­wei­se der Zusatz “ent­hält 19% MWSt.” eingefügt.
  • Sum­me der Steu­ern anzei­gen: Hier gibt es zwei Optio­nen: Auf­ge­schlüs­selt und zusam­men­ge­zo­gen. Bei der Opti­on Auf­ge­schlüs­selt wer­den die Steu­ern von Pro­duk­ten hin­ter jeder Posi­ti­on ein­zeln ange­zeigt, bei zusam­men­ge­zo­gen in einer Sum­me. Wäh­le daher die Opti­on “Auf­ge­schlüs­selt” aus.

Die ver­schie­de­nen Steuersätze

Die wei­te­ren Unter­re­gis­ter­kar­ten von Mehr­wert­steu­er sind den ver­schie­de­nen Steu­er­sät­zen gewid­met. Unter Stan­dard­sät­ze ist der Stan­dard­satz von 19 Pro­zent für Deutsch­land schon eingestellt.

Über Zei­le hin­zu­fü­gen las­sen sich schnell wei­te­re Stan­dard­sät­ze für ande­re Län­der hinzufügen.

Redu­ced Rate Sät­ze: Hier ist der redu­zier­te Mehr­wert­steu­er­satz von 7 Pro­zent für Deutsch­land schon defi­niert. Auch hier las­sen sich wei­te­re redu­zier­te Sät­ze hinzufügen.

Unter Zero Rate Sät­ze ist kein Stan­dard-Steu­er­satz ent­hal­ten, da Null Pro­zent Steu­er ja kei­nen fest­ge­leg­ten Wert benötigt.

Wenn du eine wei­te­re Steu­er­klas­se zu den vor­de­fi­nier­ten ange­legt hast, fin­dest du eine wei­te­re Unter­re­gis­ter­kar­te zu die­sem Steu­er­satz vor.

Die­se neue Steu­er­klas­se kannst du dann den Pro­duk­ten in der Pro­dukt­de­tail­sei­te indi­vi­du­ell zuweisen.

WooCommerce: Benutzerdefinierte Steuer

Was bei der Anla­ge einer neu­en Steu­er­klas­se noch zu beach­ten ist, ist ein­mal die Prio­ri­täts­ein­stel­lung. Damit lässt sich bestim­men, wel­cher Steu­er­satz bei sich über­schnei­den­den Gebie­ten gilt. Prio­ri­tät 1 ist höher als 2 und so weiter.

Steu­ern mit der Eigen­schaft Zusam­men­ge­setzt wer­den zusätz­lich zu wei­te­ren ein­ge­setz­ten Steu­ern berechnet.

Ver­sand regelt, ob der Steu­er­satz auch auf die Ver­sand­kos­ten ange­rech­net wer­den soll, was gene­rell in Deutsch­land der Fall ist. Bei Lie­fe­run­gen ins Aus­land soll­test du die­sen Punkt mit dei­nem Steu­er­be­ra­ter klären.

Wer sich bei die­sen Aus­wahl­mög­lich­kei­ten nicht ganz sicher ist, wie die­se im Front­end des Shops aus­se­hen bzw. sich auf die Dar­stel­lung der Prei­se, des Waren­korbs und des Bezahl­vor­gangs aus­wir­ken, soll­te sie in einem Demo­shop durch­spie­len. Ände­re ein­fach die ein­zel­nen Ein­stel­lun­gen nach­ein­an­der ab und schaue dir das Ergeb­nis im Shop an. Dann wer­den die­se abs­trak­ten Begriff­lich­kei­ten ver­ständ­lich und konkret.

Wei­te­re Arti­kel von Woo­Com­mer­ce Leitfaden:

  1. Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 1 – Grundeinstellungen
  2. Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 2 – Produkte
  3. Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 3 – Mehr­wert­steu­er und unter­schied­li­che Steuerklassen
  4. Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 4 – Zahlungen
  5. Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 5 – Pay­Pal als Zah­lungs­art im Shop einrichten
  6. Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 6 – Ver­sand, Ver­sand­ar­ten und Versandklassen
  7. Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 7 – E‑Mail-Ver­sand
  8. Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 8 – Gut­schei­ne anle­gen und verwalten
  9. Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 9 – Ver­wal­tung von Bestellungen
  10. Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 10 – Ein­fa­che Pro­duk­te anlegen
  11. Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 11 – Varia­ble Pro­duk­te anlegen
  12. Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 12 – Grup­pier­te und Affi­lia­te-Pro­duk­te anlegen
  13. Woo­Com­mer­ce Leit­fa­den: Teil 13: Ein­stel­lun­gen in Kon­ten und Datenschutz
  14. Neue Ver­sand­ein­stel­lun­gen in Woo­Com­mer­ce ab Ver­si­on 2.6
  15. Woo­Com­mer­ce Ger­man Mar­ket: Instal­la­ti­on und Einstellungen

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