Neue Rege­lun­gen für die Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge ste­hen bevor

Neue Regelungen für die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige stehen bevor

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Bis­her war die Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge mit einem Monats­bei­trag von 17,89 € (im Wes­ten Deutsch­lands) sehr güns­tig. Aus die­sem Grund habe auch ich mich ent­schie­den, zu Beginn mei­ner Selb­stän­dig­keit frei­wil­lig in die­se Ver­si­che­rung ein­zu­zah­len, denn letzt­end­lich fühl­te ich mich damit doch ein wenig abge­si­chert, falls ich mit mei­ner selb­stän­di­gen Tätig­keit kei­nen Erfolg haben sollte.

Beim Goo­geln ver­gan­ge­ne Woche habe ich aber “unschö­ne” Neu­ig­kei­ten über die Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge erfah­ren, sodass ich wahr­schein­lich Ende 2010 die­se Ver­si­che­rung kün­di­gen wer­de — wohl oder übel.

Denn auf der Web­site von Steu​er​tipps​.de habe ich gele­sen, dass das Bun­des­ka­bi­nett zwar die Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge über die­ses Jahr hin­aus ver­län­gert, aber mit wei­te­ren für den Ver­si­cher­ten unat­trak­ti­ven Neuerungen.

Neben den weit­ge­hend gleich­ge­blie­be­nen Vor­aus­set­zun­gen für die Bean­tra­gung der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung, wie dass der Ver­si­cher­te eine selb­stän­di­ge Tätig­keit von min­des­tens 15 Stun­den pro Woche aus­üben muss und er inner­halb der letz­ten zwei Jah­re vor der Grün­dung ein Jahr in einem ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Job tätig war bzw. eine Ent­gel­ter­satz­leis­tung bezo­gen hat, kom­men ab dem ers­ten Janu­ar 20100 fol­gen­de Neuregelungen:

1. Anstieg des Ver­si­che­rungs­bei­tra­ges: Die Bei­trä­ge wer­den sich 2011 ver­dop­peln (so zum Bei­spiel im Wes­ten von 17,89 € auf 35,78 €) und im dar­auf­fol­gen­den Jahr 2012 ver­dop­peln sie sich noch­mals. Wer sich ab 2011 selb­stän­dig macht, zahlt im ers­ten Jahr sei­ner Exis­tenz­grün­dung nur die Hälf­te des Versicherungsbeitrages.

2. Fünf Jah­re Pflicht­ver­si­che­rung: Gera­de die­ser Punkt schreckt mich ab, wei­ter­hin in die­ser Ver­si­che­rung zu blei­ben, noch mehr als das deut­li­che Anstei­gen der Bei­trä­ge. Denn ab nächs­tem Jahr ist der Ver­si­cher­te fünf Jah­re an die­se Ver­si­che­rung gebun­den und kann erst nach Ablauf die­ser Zeit inner­halb einer Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten zum Monats­en­de kün­di­gen. Das heißt, die Regie­rung macht aus der frei­wil­li­gen eine Pflichtversicherung.

3. Auto­ma­ti­sche Wei­ter­ver­si­che­rung: Selb­stän­di­ge, die schon vor dem 1.1.2011 frei­wil­lig in der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ver­si­chert waren, wer­den auto­ma­tisch nach den neu­en Rege­lun­gen wei­ter­ver­si­chert. Aller­dings haben sie die Mög­lich­keit, die Ver­si­che­rungs­pflicht auf Antrag bis zum 31. März 2011 schrift­lich bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit rück­wir­kend zum 31. Dezem­ber 2010 zu kündigen.

Soweit zu den wich­tigs­ten Ände­run­gen bei der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge ab dem kom­men­den Jahr.

Eine Aus­wir­kung auf die Bezugs­hö­he des Arbeits­lo­sen­gel­des hat die Ver­vier­fa­chung der Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge nicht, denn die­se rich­tet sich wei­ter­hin nach der beruf­li­chen Qua­li­fi­ka­ti­on, dem Fami­li­en­stand und der Anzahl der Kin­der des Ver­si­cher­ten. Ein Selbst­stän­di­ger, der sich arbeits­los mel­det, erhält dem­nach zwi­schen 607,20 Euro und 1.266 € ALG I im Monat.

Fazit

Mit einem Bei­trags­an­stieg der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge habe ich gerech­net, denn der bis­he­ri­ge Betrag war wirk­lich sehr gering, wenn man sich über­legt, dass das mög­li­che Arbeits­lo­sen­geld durch­schnitt­lich bei unge­fähr 1.000 € monat­lich liegt. Doch die Bin­dung an die­se Ver­si­che­rung für min­des­tens fünf Jah­re ab 2011 wird wahr­schein­lich zu zahl­rei­chen Aus­trit­ten aus der Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge füh­ren. Viel­leicht ver­öf­fent­licht die Bun­des­agen­tur für Arbeit Zah­len dazu.

Wer kurz vor der Exis­tenz­grün­dung steht, soll­te sich daher gut über­le­gen, ob er die­se Ver­si­che­rung noch abschließt.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © suc­co /Pixabay.com)

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