Neues Gerichtsurteil zu Like-Buttons und Social Plugins von Facebook

Social Media

Lesedauer: 3 Minuten

Ein neues Gerichtsurteil des Landesgerichts Düsseldorf zu dem Einsatz von Like-Buttons und Social Plugins von Facebook hat mal wieder für Unruhe gesorgt.

Ich habe die Meldung dazu auf dem Blog von allfacebook entdeckt und dachte zuerst, es wäre ein veralteter Artikel, der mir da untergeschoben wurde. Denn zu diesem Thema gab es ja schon vor ein paar Jahren entsprechende Urteile.

Doch leider nein. Das Urteil wurde am 9. März 2016 getroffen, ist – das sollte man auch erwähnen – noch nicht rechtskräftig, kann also noch angefochten oder sogar aufgehoben werden.

Um was geht es genau?

Ich will nicht den kompletten Sachverhalt ausführen, denn der wird sehr ausführlich und klar im oben genannten und verlinkten Artikel auf allfacebook erläutert. Es ist mal wieder die alte Geschichte, dass beim Einbinden von sogenannten Social Plugins – sei es nun der Like-Button oder das Facebook-Page-Plugin – IP-Adressen von Facebook abgegriffen werden, wenn Internetuser Websites besuchen, die solche eingebundenen Buttons und Plugins nutzen.

Der Vorgang läuft detailliert so ab: Der Blog- oder Website-Betreiber fügt einen von Facebook zur Verfügung gestellten Code in seine Seite ein, der beim Aufruf der Website durch einen Button oder ein anderes Facebook-Social-Plugin ersetzt wird und gleichzeitig werden schon die Daten des Besuchers erhoben.

Normalerweise müsste der User erst seine Einwilligung geben, dass seine IP-Adresse von Facebook gespeichert werden darf. Dieser Ablauf lässt sich mit dem nicht allzu beliebten, weil grafisch nicht sonderlich ansprechend gestalteten 2-Klick-Plugin umsetzen.

Nur nutzen viele Blog- und Website-Betreiber oft andere Plugins oder setzen den Code von Facebook ein, der auf der Facebook-Developer-Seite für Social Plugins generiert werden kann.

Auswirkungen auf alle dynamisch eingebundenen Inhalte

Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sollte man es ernst nehmen und möglichen Abmahnungen aus dem Weg gehen. Das heißt auch, am besten überhaupt keine dynamischen Inhalte von Facebook mehr in seinen Blog oder seine Website einzubinden, wie Facebook-Posts oder Facebook-Videos, da auch darüber IPs abgespeichert werden. Ebenso davon betroffen ist der Facebook-Conversion-Pixel.

Und es geht noch viel weiter: Man dürfte auch keine YouTube-Videos, Google Maps usw. mehr einbinden, denn auch bei der Übermittlung dieser Inhalte benötigt der Anbieter die IP-Adresse der Website-Besucher. (Ich vermute mal, die Richter leben noch in der Steinzeit … :-() Ich frage mich, wie das gehen soll, denn das heutige Internet lebt und gedeiht von seinen dynamischen Inhalten.

Was solltest du tun?

Du kannst dieses Urteil auch auf die leichte Schulter nehmen, deine Social-Plugins auf deinem Blog lassen und hoffen, dass das Urteil doch noch aufgehoben wird. Aber wer die in diesem Bereich sehr restriktive deutsche Rechtsprechung kennt, muss befürchten, dass es doch rechtskräftig wird.

Oder du setzt nur sichere Sharing-Plugins ein wie das 2 Click Social Media Buttons. Sieht zwar nicht sehr modern aus, aber es verlangt vom Website-Besucher eine aktive Freischaltung der Social Media Buttons.

Um komplett auf der sicheren Seite zu sein, sollte man eine sogenannte Vorschaltseite vor seinen Webauftritt stellen, auf der ausführlich über die Datenübermittlungen und eingebundenen Inhalte informiert wird. Erst mit einem aktiven und protokollierbaren Bestätigungsklick kann der Besucher die Vorschaltseite ausblenden und die eigentliche Website besuchen.

Was habe ich gemacht?

Mir reicht es fürs erste. Ich habe gedacht, dass sich das Thema aus juristischer Sicht erledigt hätte, was leider nicht der Fall ist.

Was die Social Plugins von Facebook angeht, da habe ich alles entfernt, was auf meinen Websites und Blogs war, denn diese Buttons wurden ohnehin nicht oft verwendet, also warum unbedingt daran festhalten? Das Page-Plugin habe ich ebenfalls entfernt, es hatte sich sogar ungünstig auf die Ladezeit meines Blogs ausgewirkt.

Dennoch werde ich mich nicht komplett vom dynamischen Internet verabschieden, d. h. Videos und andere teilenswerte Inhalte wie beispielsweise Präsentationen von Slideshare werde ich auch weiterhin posten.

Ich hoffe, dass die deutsche Rechtsprechung irgendwann begreift, wie das Internet funktioniert.

Warten wir ab, was mit dem Urteil passiert. Fortsetzung folgt ganz bestimmt ….

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