Start-up-Finanzierung: Privatkredit von Freunden oder der Familie

Startup-Finanzierung

Lesedauer: 3 Minuten

Wer sich selbständig machen will, sei es nun online oder “offline”, benötigt in den meisten Fällen für die erste Phase der Existenzgründung eine kleinere oder größere Finanzspritze.

    Diese finanzielle Unterstützung kann – gerade bei kleineren Gründungen, die nicht sehr viel Geld in Anspruch nehmen – auch etwas informeller ablaufen, z. B. indem man einen Kredit von der Familie oder von Freunden annimmt. Gerade wenn man von der Bank keinen Kredit bekommt, bleibt oft nur diese Möglichkeit.

    Aber auch hier ist manches zu beachten. Wer für seine Gründung auf einen Geldzuschuss nicht angewiesen ist, sollte auch darauf verzichten, denn kein Geld leihen ist immer noch besser als ein kleiner Kredit, den man ja auch wieder zurückzahlen muss.

    “Beim Geld hört die Freundschaft auf.”

    Diesen Spruch kennt mit Sicherheit jeder, und er ist auch wirklich wahr. Daher sollten beide Seiten –  Kreditnehmer und Kreditgeber – auch bei einem solch informellen Kredit einige Formalien beachten, um am Ende keinen Zwist in der Familie oder unter Freunden auszulösen.

    Generell verleihen die Deutschen nur sehr ungern Geld an Bekannte, Freunde oder Familienmitglieder, wie Umfragen von verschiedenen Meinungsforschungsinstituten zeigten. Um sein Geld als Kreditgeber auch irgendwann wieder zu zurück zu bekommen, sollte man darauf bestehen, dass das Geldgeschäft in einem Vertrag geregelt und festgehalten wird.

    Denn wer dies nicht macht, hat keine Garantie, seinen Kredit irgendwann wieder zu erhalten. Oft ist es schon vorgekommen, dass Freunde oder Familienmitglieder den Kredit als Geschenk ansahen und den Betrag nicht mehr zurückzahlten. Hat man nichts Schriftliches in der Hand, wird man in Beweisnot geraten, denn wie will man vor Gericht klarmachen, dass man das Geld wieder zurück will und es sich um kein Geschenk finanzieller Art handelte.

    Kein Kredit ohne vertragliche Regelung

    Meist wird ein Privatkredit nicht vertraglich festgehalten, weil der Geldgeber seinen Freund, Bekannten oder Verwandten nicht vor den Kopf stoßen oder gar die Freundschaft riskieren will. Trotzdem sollte man darauf bestehen.

    In dem Vertrag sollten folgende Punkte aufgeführt sein:

    • Festlegung der Rückzahlungsbedingungen (die im Vorfeld des Vertrages schon gemeinsam geklärt werden sollten)
    • wenn beide Seiten sich für Ratenzahlung entscheiden: Höhe der monatlichen Ratenzahlungen
    • Aufführung des genauen Kreditbetrages
    • Zeitraum der Rückzahlungen
    • Fallen Zinsen bei der Rückzahlung an? Ja oder Nein
    • Festlegung von Rückzahlungsgrenzen
    • eventuelle Kündigungsmöglichkeit
    • Sicherheiten, falls Schuldner zahlungsunfähig wird
    • und natürlich Name und Anschrift von Darlehensgeber und -nehmer

    Wie so ein Kreditvertrag aussehen kann, finden Sie hier (Vorlage von Finanztip). Diese Mustervorlage kann man sich herunterladen und gegebenenfalls noch abwandeln bzw. erweitern.

    Der Vertrag muss von beiden Seiten unterschrieben werden, mit der Angabe von Ort und Datum. Auf eine notarielle Beglaubigung kann verzichtet werden, auch wenn manche denken, erst dadurch wird der Vertrag rechtlich wirksam wird. Das stimmt so nicht. Jeder privatrechtliche Vertrag mit zwei Unterschriften ist ein rechtsgültiges Dokument, dessen Abmachung eingeklagt werden kann, solange der Vertragsinhalt nicht gegen gültiges Recht verstößt.

    Empfehlenswert ist auch, dass der Vertrag von einem neutralen Dritten bestätigt und der Personalausweis des Kreditnehmers als Kopie dem Vertrag beigelegt wird.

    Wer allerdings auf die höchste Form der schriftlichen Sicherheit – die Beurkundung – nicht verzichten will, muss einen Notar heranziehen, was weitere Kosten verursachen wird. Etwas preiswerter ist dagegen die notarielle Beglaubigung.

    Wichtig ist sicherlich auch, dass man vor dem Leihgeschäft abklärt, dass der Freund oder Verwandte auch zahlungsfähig und -willig ist. Ist er das nicht, bekommt man das Geld so gut wie nie mehr zurück, ob mit oder ohne Vertrag.

    Auch die Belege der Ratenzahlungen sollte man aufbewahren. Quittungen können vor Behauptungen des Gläubigers schützen, die Ratenzahlung wäre nicht eingegangen. Oder der Schuldner sollte die Ratenzahlung per Überweisung durchführen, da man so den Zahlungsbeleg auf dem Kontoauszug als Beweis nutzen kann.

    Fazit:

    Ein privater Kredit von Freunden oder der Familie kann so manchem Existenzgründer aus der finanziellen Patsche helfen, gerade wenn die Bank “Nein” bei der Kreditvergabe sagt.
    Allerdings sollte man auch hier so formell wie möglich handeln und die Kreditmodalitäten vertraglich festhalten, um weder die freundschaftliche Beziehung aufs Spiel zu setzen noch um als Gläubiger sein verliehenes Geld zu verlieren.

    Auch wenn eine vertragliche Regelung keine hundertprozentige Sicherheit bietet, so schützt sie doch einem deutlich mehr als nur eine mündliche Vereinbarung, die man vor Gericht nicht richtig beweisen kann.

    Wer als Schuldner oder Kreditnehmer auf eine vertragliche Regelung nicht eingehen will, dem sollte man wohl auch kein Geld leihen.

    (Bildquelle Artikelanfang: © Ulf Gähme #26145755/Fotolia.com)

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