Neben­be­ruf­li­che Selb­stän­dig­keit: Die­se Punk­te soll­test du beachten

Nebenberuflich selbständig - Diese Punkte solltest du beachten

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Neben­be­ruf­lich im Inter­net Geld ver­die­nen, war­um nicht? Der Trend, sich neben sei­ner Haupt­tä­tig­keit etwas als Selb­stän­di­ger hin­zu­ver­die­nen zu wol­len, ebbt nicht ab.

Mehr als 50 Pro­zent aller Exis­tenz­grün­der in Deutsch­land grün­den neben­be­ruf­lich, wahr­schein­lich auch aus Sicher­heits­be­den­ken. Denn wer noch einen Voll­zeit­job und dadurch ein regel­mä­ßi­ges Ein­kom­men hat, geht an die Selb­stän­dig­keit ent­spann­ter her­an und ver­spürt nicht den Druck, recht schnell Ein­nah­men erzie­len zu müs­sen. Außer­dem ist man wei­ter­hin sozialversichert.

Ein wei­te­rer Vor­teil der neben­be­ruf­li­chen Grün­dung: Man kann mit nur gerin­gen Kos­ten anfan­gen und vom Home-Office aus starten.

Schei­tert das Unter­fan­gen irgend­wann, steht man nicht vor der Fra­ge, wie es wei­ter­geht, son­dern kann ohne­hin in sei­nem Job wei­ter­ar­bei­ten. Läuft die neben­be­ruf­li­che Grün­dung nach einer bestimm­ten Zeit so gut, dass ein Voll­zeit­job damit nicht mehr ver­ein­bar ist, kann man immer noch kündigen.

Neben die­sen Vor­tei­len hat eine neben­be­ruf­li­che Selb­stän­dig­keit ihre Nach­tei­le: Durch den Voll­zeit­job als Arbeitnehmer/​in kann man nicht sei­ne vol­le Ener­gie in die­ses Pro­jekt ste­cken und holt wahr­schein­lich als Fol­ge nicht das Opti­ma­le raus. Und man ist beruf­lich noch mehr ein­ge­spannt und hat so gut wie kei­ne Frei­zeit mehr. Aber das ist eine ande­re Sache.

In die­sem Bei­trag will ich dar­auf ein­ge­hen, was du bei einer neben­be­ruf­li­chen Grün­dung zu beach­ten hast.

Defi­ni­ti­on von Selb­stän­dig­keit im Nebenerwerb

Eine Selb­stän­dig­keit im Neben­er­werb oder eine Neben­er­werbs­selb­stän­dig­keit (was für ein schreck­li­ches Wort — typisch Deutsch :-)) ist gege­ben, wenn

  • du zusätz­lich zu einer Erwerbs­tä­tig­keit, ent­we­der als Angestellte/​r, Beamter/​Beamtin oder als Selbständige/​r eine wei­te­re selb­stän­di­ge Erwerbs­tä­tig­keit, die in Teil­zeit durch­ge­führt wird, ausführst.
  • eine Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht in der selb­stän­di­gen Neben­er­werbs­tä­tig­keit zu erken­nen ist.
  • wenn die Ein­nah­men aus der selb­stän­di­gen Neben­er­werbs­tä­tig­keit weni­ger als 50 Pro­zent dei­nes Gesamt­ein­kom­mens ausmachen.

Bevor du den Schritt zu einer Grün­dung im Neben­er­werb voll­ziehst, soll­test du gewis­se Din­ge beach­ten, vor allem was Steu­ern, Recht und Ver­si­che­run­gen angeht.

Dar­auf soll­test du bei dei­ner Grün­dung im Neben­er­werb achten

#1 Grün­dung beim Gewer­be­amt anmelden

Das dürf­te der ers­te Schritt sein, dei­ne Grün­dung beim Gewer­be­amt dei­ner Stadt oder dei­ner Kom­mu­ne anzu­mel­den. Dies ist nicht nur für Voll­zeit­grün­dun­gen, son­dern auch für neben­be­ruf­li­che erforderlich.

Wenn ich an mei­ne Gewer­be­an­mel­dung den­ke, dann ging die­se ruck zuck über die Büh­ne, denn man muss nur sei­ne Tätig­keit näher erläu­tern, Anga­ben zur Per­son und sei­ne Anschrift hin­ter­las­sen sowie eine Anmel­de­ge­bühr von ca. 30 Euro zah­len. Der Betrag kann sich mitt­ler­wei­le auch geän­dert haben, aber er dürf­te sich unge­fähr in die­sem Kos­ten­rah­men bewegen.

Das Gewer­be­amt wird dei­ne Anmel­dung an das Finanz­amt und an die Berufs­ge­nos­sen­schaft wei­ter leiten.

Frei­be­ruf­ler wie Autoren oder Über­set­zer müs­sen sich nicht beim Gewer­be­amt anmel­den, da ist eine Anmel­dung beim Finanz­amt völ­lig ausreichend.

#2 Arbeit­ge­ber über die neben­be­ruf­li­che Selb­stän­dig­keit informieren

Gene­rell darf man in Deutsch­land jeden Beruf wäh­len, den man will. Und man hat auch die Frei­heit, neben der haupt­be­ruf­li­chen Tätig­keit wei­te­re neben­be­ruf­li­che aus­zu­üben, sodass kei­ne gesetz­li­che Pflicht besteht, den Arbeit­ge­ber über die anste­hen­de Grün­dung zu informieren.

Den­noch gibt es bestimm­te Punk­te einzuhalten:

  • Du soll­test dei­ne Haupt­tä­tig­keit wegen dei­ner neben­be­ruf­li­chen Selb­stän­dig­keit nicht vernachlässigen.
  • Mit dem Neben­er­werb soll­test du dei­nem Arbeit­ge­ber kei­ne Kon­kur­renz machen oder sei­nem Anse­hen Scha­den zufügen.
  • Du soll­test dich nicht krank­schrei­ben las­sen, um in die­ser Zeit dei­ne Neben­tä­tig­keit anzukurbeln.
  • Du soll­test bei­de Tätig­kei­ten strikt von­ein­an­der tren­nen, also nicht wäh­rend des Haupt­jobs Sachen für dei­nen Neben­job erledigen.
  • Die wöchent­li­che Arbeits­zeit soll­te die fest­ge­leg­te Arbeits­zeit des Haupt­jobs nicht mehr als 20 Pro­zent überschreiten.
  • Wer als ALG 1- oder ALG 2‑Bezieher neben­be­ruf­lich grün­den will, der soll­te maxi­mal 15 Stun­den pro Woche für die Tätig­keit ein­set­zen, denn ansons­ten ver­liert man den Anspruch auf ALG 1 oder ALG 2.

Soll­ten einer oder meh­re­re der ers­ten fünf auf­ge­führ­ten Punk­te für dei­nen Neben­er­werb zutref­fen, kann dein Arbeit­ge­ber dir den Neben­job unter­sa­gen. Bestimm­te Berufs­grup­pen wie Beam­te oder Rich­ter müs­sen sich eine Neben­tä­tig­keit geneh­mi­gen lassen.

Und wer noch in der Aus­bil­dung ist, soll­te sich wegen eines Neben­jobs aus­führ­lich infor­mie­ren, denn hier gibt es für Jugend­li­che unter 18 Jah­ren spe­zi­el­le Geset­ze wie z. B. das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Gene­rell ist es zu emp­feh­len, den Arbeit­ge­ber über dei­ne beruf­li­che Ver­än­de­rung zu infor­mie­ren, denn wenn er die Tat­sa­che über jeman­den ande­ren erfährt, kann die Ver­trau­ens­ba­sis dau­er­haft gestört sein.

#3 Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung — ja oder nein?

Du musst dich bei Beginn dei­ner selb­stän­di­gen Neben­tä­tig­keit ent­schei­den, ob du Umsatz­steu­er (19 Pro­zent, gemä­ßig­ter Pro­zent­satz von 7 Pro­zent bei bestimm­ten Leis­tun­gen auch mög­lich) auf dei­ne Leis­tun­gen berech­nen willst oder nicht.

Um die Ent­schei­dung zu erleich­tern, gibt es die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung (§19 Umsatz­steu­er­ge­setz). Bei die­ser gilt, dass der Exis­tenz­grün­der im ers­ten Grün­dungs­jahr kei­ne Umsatz­steu­er berech­nen muss, wenn sein Umsatz vor­aus­sicht­lich den Brut­to­be­trag von 17 500 Euro nicht überschreitet.

Ein wesent­li­cher Vor­teil der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung ist, dass damit weni­ger Büro­kra­tie und Zeit­auf­wand ver­bun­den sind, denn die monat­li­che Abfüh­rung der Umsatz­steu­er an das Finanz­amt entfällt.

Ein gro­ßer Nach­teil ist aber auch, dass du kei­ne Vor­steu­er abfüh­ren kannst. Hast du vie­le Aus­ga­ben für bestimm­te Anschaf­fun­gen oder Schu­lun­gen, dann kannst du die Mehr­wert­steu­er auf die­sen Rech­nun­gen nicht abfüh­ren. Genaue­res zur Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung fin­dest du hier.

#4 Die rich­ti­ge Rechtsform

Dar­über wer­den sich wahr­schein­lich nicht all­zu vie­le Gedan­ken machen. Die meis­ten neben­be­ruf­li­chen Exis­tenz­grün­der star­ten als Ein­zel­un­ter­neh­mer oder als Gesell­schaft bür­ger­li­chen Rechts (bei 2 Personen).

Wer die­se Rechts­for­men wählt, hat kei­nen Auf­wand, was die Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter, die Beschaf­fung von Stamm­ka­pi­tal, nota­ri­el­le Beglau­bi­gun­gen usw. angeht. Dafür stehst du als Ein­zel­un­ter­neh­mer unein­ge­schränkt mit dei­nem Pri­vat­ver­mö­gen in der Pflicht, falls was schief­ge­hen sollte.

Eine inter­es­san­te Alter­na­ti­ve ist die Grün­dung einer Mini-GmbH oder UG ‑Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt). Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu bie­tet die­ser Arti­kel.

#5 Steu­ern und Ver­si­che­run­gen beachten

Die­ses lei­di­ge The­ma beglei­tet dich auch in die neben­be­ruf­li­che Selb­stän­dig­keit. Den­noch haben neben­be­ruf­lich Selb­stän­di­ge eini­ge Vor­tei­le, vor allem was die Sozi­al­ver­si­che­run­gen wie Kranken‑, Pflege‑, Arbeits­lo­sen- und Ren­ten­ver­si­che­rung angeht.

Ein­kom­men­steu­er: Dei­ne Ein­nah­men aus der Neben­tä­tig­keit müs­sen ab einem Gewinn von mehr als 410 Euro ver­steu­ert werden.

Gewer­be­steu­er: Die­se wird erst ab einem Gewinn von 24 500 Euro fäl­lig. Frei­be­ruf­ler brau­chen kei­ne Gewer­be­steu­er zu zahlen.

Umsatz­steu­er: Umsatz­steu­er wird fäl­lig, wenn du mehr als 17 500 Euro Umsatz im zurück­lie­gen­den Jahr erwirt­schaf­test hast bzw. im lau­fen­den Jahr mehr als 50 000 Euro. Dann gilt für dich nicht mehr die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung (sie­he oben).

Kran­ken­ver­si­che­rung: Hier wird sich bei vie­len nichts ändern, denn wer im Haupt­be­ruf einer Arbeit­neh­mer­tä­tig­keit nach­geht, ist wei­ter­hin in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ver­si­chert und braucht kei­ne extra Versicherung.

Wer aller­dings mehr als 18 Stun­den für den Neben­job ein­setzt oder wenn der Neben­job den Haupt­be­ruf wirt­schaft­lich über­wiegt, dann muss man sich um eine pri­va­te oder frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung küm­mern. Am bes­ten klärst du vor­ab die Ein­zel­hei­ten mit dei­ner Krankenversicherung.

Ren­ten­ver­si­che­rung: Für die­se Ver­si­che­rung gilt das glei­che wie für die Kran­ken­ver­si­che­rung, denn gesetz­lich ren­ten­ver­si­chert bist du über den Hauptjob.

Unfall­ver­si­che­rung: Eine all­ge­mei­ne Pflicht für eine Unfall­ver­si­che­rung exis­tiert nicht. Wenn die neben­be­ruf­li­che Selb­stän­dig­keit dies aber erfor­dert, soll­te eine extra Unfall­ver­si­che­rung für die­se Tätig­keit abschlie­ßen. Denn bei einem Berufs­un­fall im Neben­job greift die über die Berufs­ge­nos­sen­schaft abge­schlos­se­ne Unfall­ver­si­che­rung lei­der nicht.

#6 Unter­stüt­zung vom Staat

Grün­der im Neben­er­werb kön­nen wie Voll­zeit-Grün­der För­der­pro­gram­me und Bezu­schus­sun­gen in Anspruch nehmen.

Dazu fin­det man im Inter­net zahl­rei­che infor­ma­ti­ve Platt­for­men, wie u. a.

Zusätz­lich zu den Online-Infor­ma­tio­nen soll­test du dich dies­be­züg­lich umfas­send bera­ten las­sen, ob nun in Grün­der­zen­tren, auf der Arbeits­agen­tur, bei der IHK in dei­ner Stadt oder in ande­ren Einrichtungen.

#7 Hin­zu­ver­dienst­gren­zen für ALG 1- und ALG 2‑Bezieher sowie Studenten

Für Arbeit­neh­mer und 450-Euro-Job­ber gibt es kei­ne Hin­zu­ver­dienst­gren­zen zu beach­ten, aber für ALG 1- und ALG 2‑Bezieher sowie für Stu­den­ten schon.

ALG 1‑Bezieher dür­fen höchs­tens 165 Euro im Monat hin­zu­ver­die­nen, ALG 2‑Bezieher 100 Euro. Wer­den die Ein­nah­men über­schrit­ten, wer­den die Mehr­ein­nah­men auf die Trans­fer­leis­tung ange­rech­net, sprich man bekommt weni­ger Arbeits­lo­sen­geld 1 oder 2.

Stu­den­ten, die BAföG bezie­hen, dür­fen maxi­mal 400 Euro im Monat hinzuverdienen.

#8 Gefahr der Scheinselbständigkeit

Wer zwar offi­zi­ell selb­stän­dig tätig ist, aber wie ein Arbeit­neh­mer in einem Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis arbei­ten muss, wird als schein­selb­stän­dig ein­ge­stuft. Die­se Tat­sa­che kann in den ers­ten Mona­ten einer Grün­dung schnell pas­sie­ren, wenn man mit der Kun­den­ge­win­nung noch nicht all­zu weit vor­an­ge­kom­men ist und mög­li­cher­wei­se nur einen Kun­den auf­wei­sen kann.

Die deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung defi­niert fol­gen­de Merk­ma­le einer Scheinselbständigkeit:

  • Du ent­schei­dest nicht frei über dei­ne Arbeitszeit.
  • Du ver­pflich­test dich, unein­ge­schränkt den Wei­sun­gen des Auf­trag­ge­bers Fol­ge zu leisten.
  • Du ver­pflich­test dich, dem Auf­trag­ge­ber regel­mä­ßig Berich­te abzuliefern.
  • Du kannst dei­ne Arbeits­stät­te nicht frei wählen.
  • Du kannst dei­ne Prei­se und Stun­den­sät­ze nicht selbst bestimmen.
  • Du bist haupt­säch­lich nur für einen Kun­den tätig, der ca. 85 Pro­zent dei­nes Umsat­zes ausmacht.
  • Du lässt dich von dei­nem Auf­trag­ge­ber ander­wei­tig kon­trol­lie­ren, bei­spiels­wei­se indem du bestimm­te Hard- und Soft­ware, die der Auf­trag­ge­ber vor­ge­schrie­ben hat, einsetzt.
  • Du bemühst dich nicht um neue Kunden.
  • Bei dir arbei­ten kei­ne sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Arbeit­neh­mer, denen du mehr als 400 Euro pro Monat zahlst.

Falls min­des­tens drei der genann­ten Kri­te­ri­en auf dich zutref­fen, bist du höchst­wahr­schein­lich als Schein­selb­stän­di­ger tätig. Als Schein­selb­stän­di­ger trägst du nicht das vol­le unter­neh­me­ri­sche Risi­ko wie ein wirk­lich Selb­stän­di­ger und agierst nicht frei, was Arbeits­zeit und ‑ort angehen.

Die Fol­ge: Es fal­len Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge an bzw. müs­sen nach­ge­zahlt wer­den. Auch steu­er­lich hat das gan­ze Aus­wir­kun­gen. Auf existenzgründer.de fin­den sich dazu wei­te­re Informationen.

#9 Auf­wand bedenken

Neben­be­ruf­lich grün­den mag gera­de in der Start­pha­se einem Ener­gie und Antrieb ver­lei­hen, denn schließ­lich kommt eine span­nen­de Neue­rung ins Leben. Doch oft legt sich die Eupho­rie recht schnell.

Denn meis­tens arbei­tet man im Neben­job nach der Arbeit im Voll­zeit­job, das heißt am Abend und am Wochen­en­de. Da muss der dau­er­haf­te Antrieb schon sehr groß sein, um die­se geis­ti­ge und kör­per­li­che Kraft­an­stren­gung lan­ge und bestän­dig auf­brin­gen zu können.

Letzt­end­lich sind der Fei­er­abend und das Wochen­en­de dafür da, die Akkus von der anstren­gen­den Voll­zeit­tä­tig­keit wie­der auf­la­den zu kön­nen und sich nicht wei­ter mit Arbeit zu belas­ten. Ich ste­he des­halb die­sem Vor­ha­ben etwas kri­tisch gegen­über, was nicht hei­ßen soll, dass es gene­rell nicht zu schaf­fen ist. Wer schon ein paar Jah­re auf dem Buckel hat, dürf­te mit der Mehr­be­las­tung weni­ger gut klar kom­men als bei­spiels­wei­se Endzwanziger :-).

Aber auch dar­über soll­te man sich vor der neben­be­ruf­li­chen Grün­dung aus­ein­an­der­set­zen, um nicht gleich nach ein paar Mona­ten aus­ge­laugt aufzugeben.

Fazit

Neben­be­ruf­lich grün­den: Auch die­se Vor­ge­hens­wei­se hat sowohl Licht als auch Schatten.

Auf der einen Sei­te ist man durch sei­nen ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Haupt­job finan­zi­ell abge­si­chert, muss sich nicht um Kran­ken- oder Ren­ten­ver­si­che­rung küm­mern und kann daher locke­rer und ohne den gro­ßen Erfolgs­druck an die Sache rangehen.

Ande­rer­seits kommt eine wei­te­re Ladung an Arbeits­be­las­tung auf einen zu, sodass für Fami­lie, Kin­der, Freun­de, Ent­span­nung und Frei­zeit kaum mehr Raum bleibt.

Du soll­test also vor­ab wis­sen, was auf dich zukommt und ob du dies kör­per­lich und geis­tig bewäl­ti­gen kannst. Ist der Haupt­job schon stres­sig genug, dann ist eine neben­be­ruf­li­che Exis­tenz­grün­dung sicher­lich nicht die rich­ti­ge Idee, es sei denn, du willst dir irgend­wann damit den Aus­stieg aus dei­nem Arbeit­neh­mer­job ermöglichen.

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