Einzelunternehmen als Unternehmensrechtsform für Webworker

Einzelunternehmen als Unternehmensrechtsform für Webworker

Lesedauer: 3 Minuten

Wer sich mit einer Internettätigkeit – sei es als Online-Händler, Webdesigner, Programmierer, Internetmarketer usw. – selbständig machen will, der muss sich auch für eine Unternehmensrechtsform entscheiden.

Auch ich musste mich entscheiden, und generell fällt die Entscheidung so aus, dass die meisten Existenzgründer sich für das Einzelunternehmen entscheidet. Vor allem dann, wenn man keinen Geschäftspartner zur Seite hat und alleine (zumindest am Anfang der Existenzgründung) agiert.

Eigenschaften des Einzelunternehmens: Alleinige Entscheidungsbefugnis, Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen

Das Einzelunternehmen ist die am weitesten verbreitete Rechtsform, und das nicht ohne Grund, denn sie verlangt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital und sie entsteht formlos mit Aufnahme des Geschäftsbetriebs. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt, ein Eintrag ins Handelsregister oder auch nur die Beantragung einer Steuernummer (bei Freiberuflern) beim Finanzamt reicht dazu schon aus.

Beim Einzelunternehmen gibt es nur einen Inhaber, der alleinige Entscheidungsbefugnis hat, was aber nicht heißt, dass der Einzelunternehmer auch allein in seinem Unternehmen arbeitet, denn er kann so viele Mitarbeiter haben, wie er es möchte bzw. sich finanziell leisten kann.

Der Einzelunternehmer trägt allein das unternehmerische Risiko, auf der anderen Seite stehen ihm auch allein die erwirtschafteten Gewinne zu. Darin steckt – neben den Vorteilen der Entscheidungsfreiheit – der große Nachteil des Einzelunternehmens, denn der Inhaber muss sowohl mit seinem Geschäfts- als auch Privatvermögen haften, was auch zukünftige Einkünfte betreffen kann.

Und diese Haftung kann sich lange hinziehen, denn Ansprüche Dritter, die über ein Urteil, einen Vollstreckungsbescheid oder eine vollstreckbare Urkunde existieren, verjähren erst nach 30 Jahren, laut BGB. Die allgemeine Verjährungsfrist beläuft sich dagegen auf drei Jahre.

Aber ich denke, die unbeschränkte Haftungspflicht schreckt die wenigsten ab, weil am Anfang erst einmal der nachhaltige Geschäftsaufbau und das Erwirtschaften von Gewinn stehen. Außerdem denken die wenigsten Einzelunternehmer über diese Nachteile intensiv nach, denn letztendlich gibt es für einen Gründer mit wenig Startkapital kaum andere Rechtsformoptionen, etwa wie die UG (haftungsbeschränkt), auf die ich in einem anderen Artikel auch noch zu sprechen komme.

Abgrenzung Kleingewerbetreibender und Kaufmann

In einem weiteren Schritt ist dann zu klären, ob man als Kaufmann oder als Kleingewerbetreibender agiert. Denn diese Feststellung wirkt sich vor allem auf Rechnungslegung und Buchhaltung aus.

Der Kleingewerbetreibende gilt auch als Kann-Kaufmann und muss erst bestimmte Größenkriterien erfüllen, um als Kaufmann nach dem HGB zu gelten. Dann erst wird der Eintrag ins Handelsregister Pflicht.

Zu diesen Größenkriterien zählen u. a. eine bestimmte Umsatzhöhe und auch die Art der Buchführung. Als Kleingewerbetreibender sind Sie weder zur doppelten Buchführung noch zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet.

Zur festgesetzten Umsatzhöhe sagt die Website des Bundeswirtschaftsministeriums Folgendes:

Kleinunternehmer ist, wer einen Umsatz von 17.500,00 Euro im Vorjahr nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 50.000,00 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird.

Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind monatlich abzugeben, wenn die Jahressteuerschuld über 7.500,00 Euro liegt, vierteljährlich, wenn die Jahressteuerschuld zwischen 1.000,00 und 7.500,00 Euro liegt und jährlich, wenn sie unter 1.000,00 Euro liegt.

Allerdings steht einem als Existenzgründer am Anfang die Entscheidung frei, Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen, auch wenn die Verdienstaussichten nicht den Kleinunternehmerbetrag von 17.500 Euro überschreiten.

Bei der Entscheidung für oder gegen Umsatzsteuerpflicht ist auch zu bedenken, dass man bei Verzicht darauf die gezahlte Vorsteuer nicht beim Finanzamt geltend machen kann. Sind zu Beginn der Existenzgründung große Investitionen nötig, sollte man sich eventuell überlegen, doch selbst Umsatzsteuer auf den Rechnungen auszuzeichnen, denn ansonsten wird einem die Vorsteuer der Geschäftsausgaben nicht erstattet, was eine spürbare finanzielle Belastung werden kann.

Für Webworker wie Internetmarketer, Webdesigner oder Programmierer, die oft aus einer Nebentätigkeit in die Selbständigkeit gelangen, ist die Anfangsinvestition mit Sicherheit nicht so hoch. Wer als Händler einen Online-Shop programmieren lässt, wird um einen Betrag von mehreren Tausend Euro nicht herumkommen. Allerdings wird man als Online-Händler ohnehin Umsatzsteuer erheben, sodass für diese Berufsgruppe die Entscheidung pro oder contra Umsatzsteuerpflicht nicht allzu relevant ist.

Außerdem gelten für Kaufleute die gesetzlichen Vorschriften des HGB mit den darin enthaltenen Pflichten und Rechten, während der Kleingewerbetreibende den Vorschriften des BGB untersteht.

Was ebenfalls oft für Verwirrung sorgt, ist die Bezeichnung für Gewerbetreibende als Kaufmann. Diese Berufsbezeichnung verlangt kein betriebswirtschaftliches Studium oder eine kaufmännische Ausbildung. Kaufmann im Sinne des HGB ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt.

Abgrenzung Gewerbetreibender und Freiberufler

In einem älteren Artikel bin ich schon mal auf die Abgrenzung von Gewerbetreibenden und Freiberuflern eingegangen.

Zu den sogenannten freien Berufen gehören von den Online-Tätigkeiten vor allem die Programmierer, die sozusagen eine schöpferische Arbeit ausüben und weniger eine wirtschaftliche Tätigkeit, die sich im Verkauf von Waren und Dienstleistungen äußert.

Freiberufler müssen daher kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und unterliegen auch nicht der Zahlung von Gewerbesteuer. Sie brauchen ihren Betrieb nur beim Finanzamt anzumelden.

Soweit zu den wesentlichen Regelungen für Einzelunternehmer und Kleingewerbetreibende.

Wichtige Links zum Thema „Einzelunternehmen“

Für noch detailliertere Informationen stehen offline Rechtsanwälte und Steuerberater zur Verfügung und auch online finden sich genügend Wissensquellen.

Ein paar wesentliche Online-Quellen führe ich hier auf:

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